Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

 

Nr.  15.  93
Angabe,
in  welchem  Umfange  Bezeichnung
die  nicht  ausschließlich  der  Behörden,  an  welche  die
.  ,  .
Bezeichnung  der  Stellen  sortäsnen.  *  Bewerbungen  zu  richten  sind,,  Bemerkun  gen

Gehaltsklasse

und  Inhabern  des
Anstellungsscheins
zu  besetzen  sind

wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die
Anstellung  gewünscht  wird

 

Heizer  bei  den  Gerichtsgebäuden,
Gerichtsvollzieher  in  Strassachen,
Landgerichtsboten,
Amtsgerichtsdiener.

3.  Gerichtsgefängnisse.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.
*Gefängnisverwalter.

Unterbeamte.

Maschinisten,

'Oberausfseher,

Gefängniswärter  bei  den  Amtsgerichten,
Heizer,

Aufseher.

1.  Strafanstalten.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.

Buchhalter,

*  Hausverwalter,

Haupallere,

*  Landwirtschaftliche  Assistenten,
Kanzlei=  und  Rechnungsassistenten.

Unterbeamte.
*  Maschinisten,
*Werkführer,
*Oberkrankenwärter,
*  Lüchenmeister,
*Waschmeister,
*Oberaufseher,
*Werkaufseher,
Küchenaufseher,
*Waschaufseher,
*Gartenaufseher,
Aufseher,
Ständige  Hilfsausseher.
Schlußbemerkung:

Solange  die  Stellen  der  Gerichtssekretäre  den  geprüfter

 

 

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zur  Hälfte.

n  zu  einem  Dritteil.
zur  Hälfte.

 

 

Justizministerium.

Justizministerium.

 

Justizministerium.

 

 

1  Rechtspraktikanten  zugänglich  sind,  ist  der  Zutritt  hiczu

den  Militäranwärtern  an  sich  verschlossen.  Es  können  jedoch  besonders  gut  gualifizierte  Militäranwärter  in  besonderen  Ausmühm-fällen
  zu  den  Prüfungen  für  das  Gerichtsschreiberamt  zugelassen  werden.