Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
Nr. 15 105 
Angabe, 
in welchem Umfange Bezeichnung 
die nicht ausschließlich dr Behörden, an welche die 
v t t Bew icht 
Bezeichnung der Stellen verbehaltenen Sielen Vewerbungen zu ichten fudemerkungen 
Gehaltsklasse 
und Inhabern des 
Anstellungsscheins 
zu besetzen sind 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die 
Anstellung gewünscht wird 
  
Unterbeamie. 
Mechaniker, 
* Präparatoren, 
* Maschinisten, 
Oberdiener, 
*Dausmeister, 
Diener I. Ordnung, 
Diener II. Ordnung (einschließlich des 
nichtetatsmäßigen, jedoch ausschließlich 
des im Dienstbvotenverhältnisse stehenden 
Personals). 
4. Lyzeen zu Bamberg, Dillingen und 
Regensburg. 
Unterbeamte. 
Pedelle und Diener. 
5. Humanistische und Realgymnasien. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Kassier der Gymnasien in Nürnberg, 
*Offizianten. 
Unterbeamte. 
Pedelle (einschließlich des nichtetats- 
mäßigen, jedoch ausschließlich des im 
Dienstbotenverhältnisse stehenden Per- 
sonals). 
6. Oberrealschulen. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
*Offizianten. 
Unterbeamte. 
Pedelle und Diener (einschließlich des 
nichtetatsmäßigen, jedoch ausschließlich 
des im Dienstbotenverhältnisse stehenden 
Personals). 
  
28 
25 
16 
21 
25 
21 
25 
28 
I zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
  
Der Senat der Tech- 
nischen Hochschule. 
  
Das Rektorat des be- 
treffenden Lyzeums. 
Die betreffende Regie- 
rung, Kammer des 
Innern. 
  
  
25
	        
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