Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

 

Nr.  15  105
Angabe,
in  welchem  Umfange  Bezeichnung
die  nicht  ausschließlich  dr  Behörden,  an  welche  die
v  t  t  Bew  icht
Bezeichnung  der  Stellen  verbehaltenen  Sielen  Vewerbungen  zu  ichten  fudemerkungen

Gehaltsklasse

und  Inhabern  des
Anstellungsscheins
zu  besetzen  sind

wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die
Anstellung  gewünscht  wird

 

Unterbeamie.

Mechaniker,

*  Präparatoren,

*  Maschinisten,

Oberdiener,

*Dausmeister,

Diener  I.  Ordnung,

Diener  II.  Ordnung  (einschließlich  des
nichtetatsmäßigen,  jedoch  ausschließlich
des  im  Dienstbvotenverhältnisse  stehenden
Personals).

4.  Lyzeen  zu  Bamberg,  Dillingen  und
Regensburg.

Unterbeamte.
Pedelle  und  Diener.

5.  Humanistische  und  Realgymnasien.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.

Kassier  der  Gymnasien  in  Nürnberg,
*Offizianten.

Unterbeamte.
Pedelle  (einschließlich  des  nichtetatsmäßigen,
  jedoch  ausschließlich  des  im
Dienstbotenverhältnisse  stehenden  Personals).


6.  Oberrealschulen.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.
*Offizianten.

Unterbeamte.

Pedelle  und  Diener  (einschließlich  des
nichtetatsmäßigen,  jedoch  ausschließlich
des  im  Dienstbotenverhältnisse  stehenden
Personals).

 

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I  zur  Hälfte.

zur  Hälfte.

 

 

Der  Senat  der  Technischen
  Hochschule.

 

Das  Rektorat  des  betreffenden
  Lyzeums.

Die  betreffende  Regierung,
  Kammer  des
Innern.

 

 

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