Nr. 15. 113
Angabe,
in welchem Umfange Bezeichnung
die nicht ausschließlich der Behörden an welche die
Bezeichnung der Stellen vorbshaltenen Slellen Bewerbungen zu richten sind, Bemerkungen
Gehaltsklasse
und Inhabern des
Anstellungsscheins
zu besetzen sind
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die
Anstellung gewünscht wird
34. Maximilianenm in München, Adeliges
Inlianum in Würzburg, Max-Joseph-Stift
in München und sonstige unter staatlicher Lei-
tung stehende Erziehungsinstitute; Höhere
Weibliche Bildungsanstalt in Aschaffenburg;
Zentral-Blinden= und Zentral-Taubstum-
meninstitut; Zentralanstalt für Erziehung
und Bilbung krüppelhafter Kinder.
Unterbeamte.
Hausmeister,
Speisemeister,
Pföriner,
Diener (ausschließlich des im Dienstboten-
verhältnisse stehenden Personals).
35. Stiftungsämter in Aschaffenburg und
Pürzburg und Stiftun W ahministrationen
in Abtg, Autbac amberg, Freystadt
und München.
Mittlere und Kanzleibeamte.
* Stiftungsadministratoren in Ansbach und
München,
"Stiftungsadministratoren in Altötting und
Bamberg,
Stiftungskassiere in Aschaffenburg und
Würzburg,
* Siftungsadministrator in Freystadt,
*Konurolleur in Aschaffenburg und Würzburg,
*Sekreäre in Ansbach und München,
*Sekretär in Altötting und Bamberg,
*Offiziante##n Aschaffenburg und Würzburg.
Kanzleiassisteten in Aschaffenburg und
Würzburg,
Kanzleigehilse in Aschaffenburg.
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4)
14
(0)
14
(5)
16
(6)
16
(6)
16
(6)
(7)
21
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(9)
26
(11)
zu einem Dritteil.
zur Hälfte.
Der Vorstand des Maximili-
aneums, die Direktion des
Max--Joseph-Stiftes und
die Direktorate der übrigen
Erziegungsinstitute sowie
der Höheren Weiblichen
Bildungsanstalt in Aschaf-
fenburg, dann die Inspek-
tion der betr. Zentralanstalt
Die betreffende Regie-
rung, Kammer des
Innern.
In
dem im Dienstboten-
verhältnisse stehenden
Personal der betreffen-
den Anstalt von minde-
stens zwölfjähriger
Dienstzeit.
Konkurrenz mit
Die eingeklammerten
Zahlen in Spalte 2 be-
zeichnen die der angege-
benen Klasse der Ge-
haltsordnung für die
etatsmäßigen Staatsbe-
amten entsprechende
Klasse der Gehaltsord-
nung für die etatsmäßi-
gen Sttftungsbeamten.
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