Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
Nr. 15. 117 
Angabe, 
in welchem Umfange Bezeichnung 
die nicht ausschlirbich dr Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen acs“–+ä] [ü„v 
Gehaltsklasse 
und Inhabern des 
Anstellungsscheins 
zu besetzen sind 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die 
Anstellung gewünscht wird 
  
Unterbeamte. 
* Maschinisten, 
Boten und Diener, 
Steindrucker, 
Buchbinder, 
Messungsgehilfen. 
III. Verwaltung der Zölle und 
indirekten Steuern. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Präsidialsekretär der Generaldirektion, 
Materialverwalter der Generaldirektion, 
* Steuerverwalter. 
· 3 
en, der Generaldirektion, 
E 5 Z„ 
Fuehsficnm der Hauptzollämter, 
Steuerrevisoren, 
* Zolleinnehmer, 
Kanzleiassistenten, 
Registraturassistenten, 
*Kanzleiassistenten, . 
*Registraturassistenten, 
der General= 
direkton, 
der Haupt- 
zollämter. 
Unterbeamte. 
* Hasenmeister, 
* Boten und Diener der Generaldirektion, 
*Oberaufseher, 
Grenzaufseher. 
IV. Verwaltung der Berg-, Hütten- 
und Halzwerke. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Direktorialsekretär der Generaldirektion, 
(Rechnungskommissäre der General- 
direktion, 
Kasfeiere, 
  
14 
14 
14 
zur Hälfte. 
  
1 zu wei Dritteilen. 
1 zur Hälfte. 
zu drei Vierteilen. 
1 zu drei Vierteilen. 
l 
zur Hälfte. 
  
l 
  
Staatsministerium der 
Finanzen. 
Staatsministerium der 
Finanzen. 
Generaldirektion der 
Zölle und indirekten 
Steuern. 
  
Generaldirektion der 
Zölle und indirekten 
Steuern. 
1 Staatsministerium der 
Finanzen. 
  
Bezüglich der Zuwei- 
sung von weiteren Stellen 
im Zolldienste bleibt 
Eneschließung vorbehal- 
ten.
	        
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