Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 325 
Muster 32. 
(Ausführungsbestimmungen § 200.) 
  
Anmeldungsbuch 
des 
– munts zu 
Über 
die Erhebung der Reichsstempelabgaben 
für das ... Viertel des Rechnungsjahrs 19 . 
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(Dieuftstellung) 
Anleitung. 
1. In das Anmelbungsbuch sind einzutragen: 
a) Anmeldungen zur Abstempelung inländischer Wertpapiere — Muster 1 — einschließlich der Nachtragsanmeldungen nach 8 6 der Aus- 
flührungsbestimmungen; 
b) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Wertyopiere — Muster 2 —; 
5 Anmeltunzen zur Versteuerung von Einlagen auf inländische Aktien — Muster 4 —; 
d) Anzeigen bergrechtlicher Gewerkschaften über Ausschreibung von Einzahlungen 
1. nach §9 7 der Ausführungsbestimmungen, 
1. nach § 8 daselbft; 
e) Anmeldungen zur Abstempelung von Gewinnanteilschein= und Zinsbogen — Muster 5 —; 
) Anmeldungen zur Entrichtung einer weiteren Abgabe von Gewinnanteilscheinbogen — Muster —— 
8) Anmeldungen zur Entrichtung der Abgabe nach Tarifnummer 3 A von Gesellschaften, welche Gewinnanteilscheine nicht ausgeben — 
ster 7 —: 
b) Anw#eldumgen zur Entrichtung einer weiteren Abgabe nach Tarlsnummer 3 A von Gesellschaften, welche Gewinnanteilscheine nicht ausgeben 
— Muster 8 —; 
1) Anmeldungen zur Abstempelung von 
n kund 
2. Vordbru zu Seefrachturkunden . 
8. Farkarten 34 Muster 15 —: 
4. Vordrucken zu Schecks und diesen gleichgestellten Quittungen 
k) Buchauszüge zur Entrichtung des Stempels von Spielumsätzen — § 67 der Ausführungsbestimmungen —; 
1I) Anmeldungen zur Abstempelung inländischer Lotterielose — Mufter 14 —; 
,) Anmelbungen zur Abstempelung auständischer Lotterielose — Muster 15 —; 
n) Anmeldungen zur Entrichtung einer Abschlagszahlung auf Fahrkartenstempel — Mufter 17 —;i 
0) Nachweisungen zur Erhebung des Fahrkartenstempels — Muster 16 —; 
Anmeldbungen zur Entrichtung des Stempels von Kraftfahrzeugen — Muster 19 —; 
1) usstellungen zur Entrichtung des Stempels von Bergütungen — Muster 94 —; 
r) Na weisunßen der Lrundstücksübertrogungen und Auflassungen — Muster 26 und 27 —; 
I) Benachr ungen über Einziehung des Grundstücksstempels mit den Gerichtskoften — § 160 Abs. 5 der Ausführungsbestimmungen —;: 
t) Steuerbescheide zur Erhebung der Abgabe von gebundenem Grundbesitz — 8 177 der Ausführungsbestimmungen —. 
2. Dieses Buch umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahrs und ist Rleichseitig mit dem Einnahmebuch abzuschließen mit der Maßgabe, daß in das 
Anmeldungsbuch für das lezte Viertel des Rechnungsjahrs nach dem 81. März neu eingehende Anmeldungen nicht mehr einzutragen find. 
#. Alle beim Abschluß des Buches noch nicht erledigten Anmeldungen und Nachweisungen sind unter Beibehaltung der Nummern, welche fle im 
al:ien Buche erhalten haben, in das Anmeldungsbuch für das folgende Vierteljahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Uebertragung hat der Kassenprüfungs. 
beamte zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung vorauszusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Wertpaptere ufw. bis zum A#b- 
schluß 5*P e nicht,- E werden kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Eintragung der Anmeldung in das Anmeldungsbuch für das folgende 
##eeteljahr sosort zu rken. 
4. In der Spalie 10 siud die Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswert näher zu bezeichnen, welche zur Sicherstellung der Abgabe an- 
  
#nemmen n. 
5. Nach dem Abschluß wird das Anmeldungsbuch nebst Belegen mit dem Sinabmebuch an die Direktivbehörde zur Prüfung eingesandt. 
6. Die Berwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um feftgebundene Bücher mit fortlaufenden Blattzahlen handelt.
	        
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