Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  19.  331

 

Muster  34.
(Ausführungsbestimmungen  §  204.)
Antsstelle
Kontrollbuch
über  die
Ausfertigung  von  Stempelbogen  für  das  Rechnungsjahr  19
Dieses  Buch  enthält  .  Blätter,
welche  von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unterreiclineten
  belegten  Schnur  durchsogen  Sinad.  Geführt  von
,„  den  ten  19  (Name)
(Name:  (Dienststellungg
(Dienststellung)
Anleitung.

1.  Das  Kontrollbuch  ist  fortlaufend  bis  zum  Jahresschluß  aufzurechnen.  Außerdem  sind  an  den  Vierteljahrsschlüssen
  und  bei  sonstigen  Abschlüssen  die  entsprechenden  Summen  zu  bilden.

2.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  es  sich  um  festgebundene  Bücher  mit
fortlaufenden  Blattzahlen  handelt.