kr. 28. 547
und Farbe sowie das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile und der Stand des Zwerch-
fells gehören.
(3) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen ist,
empfiehlt es sich, an die Offnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (§ 13) sofort anzu-
schließen. In der Regel aber ist nach Offnung der Bauchhöhle und Feststellung ihrer
allgemeinen Verhältnisse die Untersuchung der Brusthöhle vorzunehmen und hierauf erst die
weitere Prüfung der Bauchhöhle auszuführen.
3. Offnung und Untersuchung der Brusthöhle.
8 12.
(1) Zunächst werden die Weichteile vom Brustkorb abgelöst und untersucht. Wenn
Veränderungen angetroffen werden, sind Schnitte durch die Brustwände zu legen.
(2) Sodann werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer Säge
durchtrennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach hinten und
liegen bei größeren Tieren etwa 10 cm über den Ansatzstellen der Rippenknorpel an die
Rippen, bei kleineren Tieren an diesen Ansatzstellen.
(3) Nun wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Sägelinien
angeheftet ist, dicht an den Knorpeln der falschen Rippen und dem Schaufelknorpel abge-
trennt, das Brustbein im Zusammenhange mit den Rippenknorpeln und den abgesägten
Teilen der Knorpelstücke der Rippen nach aufwärts geschlagen und dabei das Mittelfell und
der Herzbeutel mit Vermeidung jeder Verletzung des letzteren abgetrennt.
(4) Darauf werden das Brustbein mit dem Habichts= und Schaufelknorpel, die Kvorpel
der Rippen, die bei älteren Tieren verknöchert sind, und die abgesägten Teile der Knorzel-
endstücke der Rippen geprüft.
(5) Nunmehr werden der Zustand der Bruftfellsäcke und das Verhalten des Brustfells
bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß oder Gewicht
festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das Aussehen der einzelnen
Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich der darin vorhandenen Lymph-=
knoten, und der großen außerhalb des Herzbeutels gelegenen Gefäße anzugeben.
(6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. Hierbei sind
zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener ungewöhnlicher Inhalt,
Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutelblätter und die Dicke der
letzteren.
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt,
Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der. inzelnen