Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

kr. 28. 547 
und Farbe sowie das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile und der Stand des Zwerch- 
fells gehören. 
(3) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen ist, 
empfiehlt es sich, an die Offnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (§ 13) sofort anzu- 
schließen. In der Regel aber ist nach Offnung der Bauchhöhle und Feststellung ihrer 
allgemeinen Verhältnisse die Untersuchung der Brusthöhle vorzunehmen und hierauf erst die 
weitere Prüfung der Bauchhöhle auszuführen. 
3. Offnung und Untersuchung der Brusthöhle. 
8 12. 
(1) Zunächst werden die Weichteile vom Brustkorb abgelöst und untersucht. Wenn 
Veränderungen angetroffen werden, sind Schnitte durch die Brustwände zu legen. 
(2) Sodann werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer Säge 
durchtrennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach hinten und 
liegen bei größeren Tieren etwa 10 cm über den Ansatzstellen der Rippenknorpel an die 
Rippen, bei kleineren Tieren an diesen Ansatzstellen. 
(3) Nun wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Sägelinien 
angeheftet ist, dicht an den Knorpeln der falschen Rippen und dem Schaufelknorpel abge- 
trennt, das Brustbein im Zusammenhange mit den Rippenknorpeln und den abgesägten 
Teilen der Knorpelstücke der Rippen nach aufwärts geschlagen und dabei das Mittelfell und 
der Herzbeutel mit Vermeidung jeder Verletzung des letzteren abgetrennt. 
(4) Darauf werden das Brustbein mit dem Habichts= und Schaufelknorpel, die Kvorpel 
der Rippen, die bei älteren Tieren verknöchert sind, und die abgesägten Teile der Knorzel- 
endstücke der Rippen geprüft. 
(5) Nunmehr werden der Zustand der Bruftfellsäcke und das Verhalten des Brustfells 
bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß oder Gewicht 
festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das Aussehen der einzelnen 
Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich der darin vorhandenen Lymph-= 
knoten, und der großen außerhalb des Herzbeutels gelegenen Gefäße anzugeben. 
(6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. Hierbei sind 
zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener ungewöhnlicher Inhalt, 
Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutelblätter und die Dicke der 
letzteren. 
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt, 
Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der. inzelnen
	        
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