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Nr. 3536 a 1.
Bekanntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräte betreffend.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich unterm 19. Februar 1912 allergnädigst bewogen gefunden, in
Rücksicht auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1852, die Ernennung des ersten Präsidenten
der Kammer der Reichsräte betreffend, den Standesherrn und erblichen Reichsrat Karl Ernst
Grafen Fugger von Glött für die Dauer des auf den 27. Februar 1912 einberufenen
Landtages als ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräte zu ernennen.
Staatsdienst-Machrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 17. Februar 1912
Allerhöchst bewogen gefunden,
1. den Staatsrat im ordentlichen Dienst
und Kriegsminister, K. Kämmerer, General-
oberst und Generaladjutanten Karl Grafen
von Horn seiner Bitte entsprechend von
der Leitung des Kriegsministeriums zu ent-
heben und ihm unter Einreihung in die Zahl
der Staatsräte im außerordentlichen Dienst
und unter huldvollster Anerkennung der hervor-
ragenden Verdienste ganz besonders während
seines Wirkens als Kriegsminister, den Haus-
ritterorden vom heiligen Hubertus zu ver-
leihen;
2. den General der Kavallerie und Kom-
mandierenden General III. Armeekorps Otto
Freiherrn Kreß von Kressenstein zum
Staatsrat im ordentlichen Dienst und Kriegs-
minister zu ernennen.
Auszug aus der Adels-Matrikel
des Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt für
ihre Person als Inhaber des Verdienstordens
der Bayerischen Krone bei der Ritterklasse
am 10. Februar 1912:
der Ministerialdirektor im K. Staats-
ministerium des Innern und Vorstand der
K. Obersten Baubehörde Richard Ritter von
Reverdy sub Lit. R, Fol. 75, Akt Nr. 3114,
der Ministerialrat im K. Staatsministerium
der Finanzen Andreas Ritter von Stöckle
sub Lit. S, Fol. 167, Akt Nr. 3114,
der Senatspräsident des Bayerischen Senates
beim Reichsmilitärgericht Dr. Gottlob Ritter
von Weigel in Berlin sub Lit. W, Fol. 69,
Akt Nr. 3114.