Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 32. 633 
Nr. 1631/12. 
Bekanntmachung, die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten- 
stellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und K. friegsministerium. 
Nachstehend folgt Abdruck einer im Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 17 
Seite 279 veröffentlichten Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. April 1912. 
München, den 20. Mai 1912. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. Frhr. v. Kreß. 
Abdruck. 
Die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen 
mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 sind durch 
Beschluß des Bundesrats, wie folgt, ergänzt worden: 
I. bei den Reichs= und Staatsbehörden. 
(Zentralblatt S. 317 ff.) 
1. Zu 8§ 11. 
Der Absatz (1.) erhält folgenden Zusatz: 
„Ist das Anteilverhältnis der Militäranwärter usw. nicht erreicht, so kann 
zu ihren Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden."“ 
2. Zu § 19. 
Im Absatz (3.) ist hinter Nr. 5 als neue Nr. 6 einzufügen: 
„für den Dienst als Werftbuchführer in der Marineverwaltung ein Jahr,". 
Die bisherige Nr. „6.“ ist in „7.“ abzuändern. 
II. bei den Kommunalbehörden usw. 
(Zentralblatt S. 345 ff.) 
1. Zu § 9. 
Der Absatz (1.) erhält folgenden Zusatz: 
„Ist das Anteilverhältnis der Militäranwärter usw. nicht erreicht, so kann 
zu ihren Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden."“ 
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