Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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2. Zu § 18. 
Hinter Absatz (2.) ist als Absatz (3.) hinzuzufügen: 
„Soweit bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung die 
Besetzung der Stellen durch Organe der Versicherungsanstalten selbst erfolgt, 
ist in den vorstehenden Fällen das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungs- 
amt) zuständig.“ 
Berlin, den 13. April 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
Nr. 35114 21. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Kreisgemeinde 
Oberfranken 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 
2500 000 Mark, und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 KK in den 
Verkehr bringe. 
München, den 21. Mai 1912. 
J. A. 
Ministerialdirektor Henle. 
— — — — —— — — — — —— — — 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 21. April 1912 dem K. Sachsischen 
Hofrat, Generalmusikdirektor Ernst Edlen 
  
von Schuch in Dresden das Großkomtur- 
kreuz des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone und 
unterm 7. Mai 1912 dem Zimmerwart 
Franz Hartmann in Aschaffenburg das 
Luitpoldkreuz 
zu verleihen.
	        
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