Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Festgesetzter
Kap.  8  Tit.  Vortrag  Betrag
—#
VI  6  Beitrag  zum  Kretinen-Hilfsverein  für  Oberfranken
in  Burgkundstadt  800|—
7  a)  Beitrag  zur  Wohltätigkeits-  und  Pflegeanstalt  in
Gremsdorf  1  600—
b)  Beitrag  für  die  St.  vosepd—  Verforgungsanfoal
in  Ursberg  300  —
8  Beitrag  für  das  Liebfrauenhaus  in  Herzogenaurach  250—
9  a)  Beitrag  zur  Blindenanstalt  in  Nürnberg  1  000—
b)  Beitrag  zum  Blindenhilfsverein  für  Oberfranken  900|—
Jc)  Beitrag  dem  lebtgenannten  Verein  zu  seinem  künftigen
  Anstaltsbau.  3  000—
10  Beiträge  zur  Unterhaltung  von  Blödsinnigen  in
Anstalten  8  000—
11  a)  Auf  unterstützung  von  Rettungsanstalten  in  Oberfranken
  4000—
b)  Beiträge  zur  Unterbringung  armer  verlassener
Kinder  in  Rettungsanstalten  .  8  000—
c)  Zuschuß  an  die  Erziehungsanstalt  Rummelsberg  .  200—-d)
  Zuschuß  an  die  Rettungsanstalt  Martinsberg  zum
Gehalte  eines  Hilfslehrers  800—
e)  Zuschuß  an  die  Rettungsanstalt  Fassoldshof  zum
Gehalte  eines  Lehrers  740—
k)  Zuschuß  zum  Baufonds  für  die  Rettungsanstalt
Marienberg  bei  Schwarzenbach  a.  S.  1  000—
12  Unterstützung  von  Gemeinden  zum  Unterhalte  von
Irren  in  Heil=  und  Pflegeanstalten  15  000—
13  Unterstützung  von  aus  Strafanstalten  und  Arbeitshäusern
  Entlassenen  500—
14  Zur  Gewährung  von  Freibädern  und  Unterstützungen
an  bedürftige  Kurgäste:
a)  in  Alex  andersbadd..  300—
b)  im  Bade  Steben  700—
15  Zuschuß  an  die  Distriktsgemein  den  zur  unterstützung
der  mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach
Art.  5  Abs.  IV  des  Gesetzes  vom  3.  Februar  1888  bezw.
nach  der  K.  Deklaration  vom  10.  Mai  19002  36  847|25
16  Zuschuß  an  den  Verein  für  Arbeiterkolonien  in  Bayern
zum  Unterhalte  der  beiden  Kolonien  Simonshof  und
Herzogsägmühle  .  ..  500-17
  Zuschuß  an  die  Kinderheilanstalt  Bad  Kissingen  200
18  Zuschuß  an  den  bayer.  Frauenverein  vom  roten  Kreuz
l  zum  Unterhalte  von  Land-Krankenpflegerinnen  2  500—
19  Zuschuß  an  dieorthopädische  Anstalt  des  bayer.  Frauenvereins
  vom  roten  Kreuz  in  München  .  .  200—
20  Zuschuß  an  die  freiwilligen  Sanitätskolonenen  500|—