Metadata : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Muster  1.

 

Hebe-Register

über

die  Einnahme  aus  der  Besteuerung  des  Zuckers

 

für  die  Monate  18
Dieses  Register  enthält  Blätter,  welche
von  einer  mit  dem  Dienstsiegel  des  Unterzeichneten  be-  Geführt  von
legten  Schnur  durchzogen  sind.
,  den...  tten  18  Name:
Namen:  ............  .....·.......·................·..........  Dienstkarakter

Dienstkarakter:

Vorschriften  für  den  Gebrauch.

1.  In  jedem  Etatsjahr  werden  vier  Hebe-Register  geführt:

a)  für  die  Monate  April  bis  Juli,

b)  .August  und  September,
c)  DOtktober  bis  Dezember,
d  -  Januar  bis  März.

Die  zu  a  und  d  bezeichneten  Register  sind  im  Monat  August  bezw.  April  noch  so  lange  offen  zu  halten,  bis
die  Materialsteuer  für  die  bis  zum  31.  Juli  bezw.  31.  März  verarbeiteten  Rüben,  die  Verbrauchsabgabe  für  den  bis
dahin  in  freien  Verkehr  getretenen  Zucker  und  die  zurückzuzahlende  Vergütung  an  Materialsteuer  und  Verbrauchsabgabe
für  die  bis  dahin  aus  Niederlagen  entnommenen  Mengen  von  Zucker  und  zuckerhaltigen  Fabrikaten  darin  angeschrieben  ist.

2.  Die  Spalten  6  bis  15  sind  fortlaufend  bis  zum  Schlusse  jedes  Rechnungsmonats  aufzurechnen  und  die  Monatssummen
bei  dem  Abschlusse  des  Registers  zur  Bildung  der  Gesammtsumme  zu  wiederholen.

3.  Die  Monatssummen  gehen  in  die  monatlichen  und  die  Gesammtsummen  in  die  vierteljährlichen  Uebersichten  der  Einnahmen
an  Reichssteuern  über.  Den  letzteren  sind  von  den  Hauptämtern  behufs  der  Uebernahme  in  die  Reichssteuer-Uebersichten
die  zur  Verrechnung  gekommenen  Registerdefekte  zu-,  dagegen  die  Rückerstaltungen  für  unrichtige  Erhebungen  abzusetzen.

4.  zuachtken  Abschlusse  ist  jedes  Hebe-Register  mit  den  dazu  gehörigen  Belägen  an  die  Direktivbehörde  zur  Revision  einzusenden.


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