Kauf nach Probe — Kauf auf Probe # .488—495
§ 488. Der Verkäufer hat im Falle der Wandelung dem Käufer
auch die Kosten der Fütterung und Pflege, die Kosten der tierärztlichen
Untersuchung und Behandlung sowie die Kosten der notwendig gewordenen
Tötung und Wegschaffung des Tieres zu ersetzen.
8 489. Ist über den Anspruch auf Wandelung ein Rechtsstreit
anhängig, so ist auf Antrag der einen oder der anderen Partei
die öfsentliche Versteigerung des Tieres und die Hinterlegung des Erlöses
durch einstweilige Verfügung anzuordnen, sobald die Besichtigung
des Tieres nicht mehr erforderlich ist.8)
* 490. Der Anspruch auf Wandelung sowie der Anspruch auf
Schadensersatz wegen eines Hauptmangels, dessen Nichtvorhandensein
der Verkäufer zugesichert hat, verjährt in sechs Wochen von
dem Ende der Gewährfrist an. Im übrigen bleiben die Vorschriften
des § 477 unberührt. ·
AndieStelledetinden§§210,212,215bestimmtenFristen
tritt eine Frist von sechs Wochen.
Der Käufer kann auch nach der Verjährung des Anspruchs auf
Wandelung die Zahlung des Kaufpreises verweigern.“) Die Aufrechnung
des Anspruchs auf Schadensersatz unterliegt nicht der im
8 479 bestimmten Beschränkun g.##)
*491. Der Käufer eines nur der Gattung nach bestimmten
Tieres 76) kann statt der Wandelung verlangen, daß ihm an Stelle des
mangelhaften Tieres ein mangelfreies geliefert wird.!) Auf diesen
Anspruch finden die Vorschriften der §§ 488 bis 490 entsprechende Anwendung.“s)
§492. Ubernimmt der Verkäufer die Gewährleistung wegen
eines nicht zu den Hauptmängeln gehörenden Fehlers oder sichert er
eine Eigenschaft des Tieres zu."o) so finden die Vorschriften der 88 487
bis 491 und, wenn eine Gewährfrist vereinbart wird, auch
die Vorschristen der 88 483 bis 485 entsprechende Anwendung. Die im
8§* 490 bestimmte Verjährung beginnt, wenn eine Gewährfrist nicht
vereinbart wird, mit der Ablieferung des Tieres.
8 493. Die Vorschriften über die Verpflichtung des Verkäufers
zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache finden auf andere Vertrüge,
die auf Veräußerung oder Belastung einer Sache gegen
Entgelt gerichtet sind, entsprechende Anwendung.7o)
III. Besondere Arten des Kaufes.
1. Kauf nach Probe. Kauf auf Probe.
ra. Bei einem Kaufe nach Probe oder nach Muster sind die
seigen chaften der Probe oder des Musters als zugesichert anzuehen.1)
— .
§495.BeteinemKaufeaufProbe2)odetaufBesithtstehtdie
Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. Der
Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der
Billigung geschlossen.)
— 161 — 11