Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  3.  39

Inhalts-Verzeichnis.

§  1.  Verpstichtungen  der  Schiffs-  und  Floßführer  usm.  im  allgemeinen.
§  2.  Belastung  und  zulässige  Einsenkung  der  Schisse.
§  3.  Ausrüstung  und  GCemannung  der  Schiffe.

§  4.  Größte  zulässige  Fahrgastzahl  bei  personendampfschiffen.

 

§*  5  Vorschriften  für  die  Fahrt  im  allgemeinen.
Vorschriften  für  das  Vorbeifahren  der  Schisse  an  einander  (§§  6—14).
§55  6—9.  1.  d  einem  Fahrwasser  mit  genügender  Breite.
8  10.  2.  In  einem  Fahrwasser  mit  nicht  genügender  Breite.
3.  Besondere  Bestimmungen  (88  11—14).
*  11.  a)  Für  die  Schleppzüge.
8  12.  b)  Für  die  treibenden  Schiffe
§s  13.  c)  Für  die  lavierenden  Schiffe.
§5  14.  d)  Für  die  Schiffe  unter  50  Tonnen  (1000  Zentner)  Tragfähigkeit  und  die  tief  geladenen  Schiffe.
Vorschriften  für  die  Fahrt  unter  besonderen  Verhältuissen.  (88  15—26.)
15.  1.  Pflichten  der  Führer  von  Fähren  in  bezug  auf  den  Schiffs=  und  Floßverkehr.
§  16.  2.  Fflichten  der  Schiffs=  und  Floßführer  in  bezug  auf  Fähren.
3.  Durchfahrt  durch  Brücken  (88  17  u.  18).
§  17.  a)  Feste  Brücken.
i1t  b)  Schiffbrücken.
*  19.  4.  Fahren  der  Schiffe  und  Flöße  über  Kabel  oder  Nohrleitungen.
8  20.  5.  Anhalten  der  Dampfschiffe  zur  Personenbeförderung.
§  21.  6.  Verhalten  während  der  Fahrt  bei  Nacht  und  bei  unsichtigem  Wetter.
§  22.  7.  Verhalten  bei  hohem  Wasenshay.
*23.  8.  Verhalten  in  Fällen  des  Festfahrens,  Versinkens  oder  der  Manövrierunfähigkeit.
§§  24-25.  9.  Besondere  Vorschriften  für  die  Schleppschiffahrt  zwischen  St  Goar  und  Mainz.
§  26.  10.  Besondere  Vorschriften  für  die  Schleppschiffahrt  zwischen  Sondernheim  und  Straßburg.
§  27.  Vorschriften  für  das  Stilliegen.
§  28.  Vorschriften  für  festliegende  Landebrücken,  Gadeanstalten,  Schiffmühlen  und  ähnliche  Anlagen.
§  29.  Vorschriften  für  den  Leinpfad  und  den  Leinzug.
§  30.  Schiffe  mit  eigener  Triebkraft.
5s  31.  Begriff  der  Nacht.
Vorschriften  für  Hau,  Lgemannung,  sriu  und  Antersuchung  der  Flöße  (58  32—40).
)  32.  1.  Bezeichnung,  Breite  und  Länge  der  Flöße.
33.  2.  Bemannung,  Ausrüstung  und  Gewicht  der  Flöße  im  allgemeinen.
§s  34.  3.  Vorschriften  für  geschleppte  Flöße.
§  35.  4.  Wahrschau  der  Flöße.
§  36.  5.  Untersuchung  der  Flöße.
§  37.  6.  Vermerk  auf  dem  Floßschein.
§  38.  7.  Anderungen  im  Floßbestand.
39.  8.  Gebührenfreiheit.  "
8  40.  9.  Bergflöße.
§5  41  Wahrschauen.
§  42.  Befahren  abgebauter  und  zur  Verlandung  bestimmter  Stromteile.
§  43.  Verbot  anderer  als  der  in  dieser  Polizeiordnung  erwähnten  Stgnallichter.
s  44.  Sefugnisse  der  Geamten  und  Behörden.
§  45.  Verpflichtung  der  Schiffer  und  Floßführer,  einen  Abdruck  dieser  polizeiordnung  mit  sich  zu  führen.
§  46.  Strafbestimmungen.
§  47.  Einführungstermin.