Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Zins-Kupon
zu  der
Kreis-Obligation  des  Stolper  Kreises
Littr.  —  ..  uͤber  ..  .  ..  Thaler  zu  vier  ein  halb  Prozent  Zinsen
uͤber  Thaler  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen,  bbessen,  Ruͤcgabe  i
der  Zeit  vom  ten  .....  ....  bis  resp.  vom.  ten  ...
bits.  und  späterhin  die  Zinsen  der  vribenanmen  Frün-  -Obligation

  für  das  Halbjahr  vom  ..  .  .  .  ..  .  .  .  bis  ......  .  .  .  ..  mit  (in  Buchstaben)
Thaler  ..  ...  Silbergroschen  bei  der  Kreis=  Kommunalkasse  zu  Stolp.
Stolp,  den  .  ten

Die  ständische  Kreis-Kommission  1076  für  den  Chausseebau  im  Stolper

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jabren  nach  der
Fälligkeit,  vom  Schlusse  des  betreffenden  Halb-Fhres
  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Talon

zur.  «
Kreis-Obligation  des  Stolper  Kreises.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  zu  der  Obligation
  des  Stolper  Kreises
Littr.  “  übeer  Thaler
à  vier  ein  halb  Prozent  Zinsen  die  .  Serie  Zinskupons  für  die  fünf
Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-=  Kommunalkasse  zu  Stolp.
Stolp,  den  ten  18.

Die  ständische  Kreis-Kommisston  fir  den  Chaufseebau  im  Stolper
reise.

 

(Fr.  4241.)