Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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zur Verfügung gestellt. Von diesen neuerlichen Beweisen opferfreudigen Gemiein— 
sinns und vaterländischer Liebe haben Wir mit größter Befriedigung Kenntnis 
genommen. 
.Mit wohlgefälliger Anerkennung genehmigen Wir die namhafte Mehrbewilligung 
des Landrats von Oberbayern zum Ausbau der landwirtschaftlichen Kreislehr— 
anstalten in Landsberg. 
.Zu dem Beschlusse des gleichen Landrats, den Landarmenrat zu ermächtigen, für 
den Fall, daß sich bereits im Laufe des Jahres 1916 für den Landarmenverband 
ein eigener, von dem Geschäftsbetrieb der Königlichen Regierung gesonderter 
Geschäftsbetrieb als notwendig erweisen sollte, den persönlichen und sächlichen 
Bedarf hierfür der Reserve des Landarmenverbandes zu entnehmen, verweisen 
Wir auf die Verhandlungen Unseres Staatsministeriums des Innern. 
Der Beschluß des Landrats von Niederbayern, zu den Kosten der Handwerks- 
kammer einen Zuschuß von 6000 —N&x zu bewilligen, wird mit der Maßgabe 
genehmigt, daß der etwaige Mehrbedarf bis zum Betrage des von der Kreis- 
regierung festgestellten Voranschlags von 9000 —X der Kreisreserve zu entnehmen ist. 
. Dem Antrage des Landrats der Pfalz, zu den Betriebskosten der Kreisunter- 
suchungsanstalt für Nahrungs= und Genußmittel in Speyer einen Zuschuß aus 
Staatsmitteln zu gewähren, wird Unser Staatsministerium des Innern näher 
treten, sobald es die Finanzlage gestattet. 
Zu den Beschlüssen des gleichen Landrats über die Festsetzung der Ausgaben für 
verlassene und verwahrloste Kinder und für Unterstützungen an infolge undet- 
schuldeter Notfälle vorübergehend Hilfsbedürftige verweisen Wir auf die Ver- 
handlungen Unseres Staatsministeriums des Innern. 
Hunsichtlich der wiederholten Anträge der Landräte der Oberpfalz und von 
Regensburg und von Schwaben und Neuburg, auch das letzte Viertel des 
Gesamtaufwandes für den Kulturbaudienst auf die Staatskasse zu übernehmen, 
verweisen Wir wiederum auf Ziff. II 3 des Abschieds auf die Verhandlungen 
der Landräte für 1914. 
Auf den Beschluß des Landrats der Oberpfalz und von Regensburg über die 
Aufbringung der Kosten für die Ausarbeitung eines Bauentwurfs zur Kanalisation 
der Heil= und Pflegeanstalt Regensburg ermächtigen Wir die K. Regierung, 
die für die Aufstellung des Bauentwurfs erforderlichen Mittel aus der Kreis- 
rücklage zu entuehmen. 
Hinsichtlich der Verfügung des gleichen Landrats über die für den Neubau der 
Kreis-Oberrealschule Regensburg nicht benötigten Kreisanlehensmittel verweisen
	        
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