Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

 

 

 

M  27  —
Festgesetzter
Cap.  Vortrag  Betrag
—  4
Uebertrag  27432  45
III.  Titl.  2.  Gehaltsergänzungs-Zuschüsse:  3
a)  im  Allgemeinen  zum  Vollzuge  des  Schuldotations-Gesetzes
vom  10.  November  1861  98991  91
b)  zur  Aufbesserung  des  unzureichenden  Einkommens  bes  gesammten
  Lehrerpersonals  in  der  bisherigen  Weise  122860  67
c)  zur  Gewährung  einer  Zulage  von  je  90  -X  an  alle  Ver-  1
weser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Schulgehilfen  31050  =  —  —
d)  zur  weiteren  Aufbesserung  des  Lehrer-Einkommens  in  den  1
in  Art.  3  Ziff.  3  des  Schuldotationsgesetzes  bezeichneten
Gemeinden  und  zwar  der  weltlichen  Schullehrer  auf
850  J„n,  der  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen  auf
680  MX  aus  Kreisfonds  .  .  .6225847
e)  zur  weiteren  Aufbesserung  des  Ninimaleinkommens  der
Lehrer  in  den  in  Art.  3  Ziff.  2  des  Schuldotations-Gesetzes
  bezeichneten  Gemeinden  auf  1000  JX  aus  Kreisfonds  H  756  85

 

 

!)  dem  unter  d  und  e  nicht  berücksichtigten  Lehrerpersonal
eine  Gehaltserhöhung  von  100  X  den  wirklichen  Lehrern,
80  JMX  den  Verwesern,  50  JX  den  weltlichen  und  klösterlichen
  Lehrerinnen

Titl.  3.  Zur  Gewährung  von  Dienstalterszulagen:

a)  in  Quinquennien  à  90  -4  für  die  wirklichen  Schullehrer
und  à  45  —X  für  die  ständigen  Verweser  und  weltlichen
Lehrerinnen  240,277  50  J

 

16820  —

 

 

Latus

 

 

333120  35