Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

432 
III. Die trigonometrischen Beipunkte sind als Anschlußpunkte für Polygonzüge, die 
polygonometrischen Beipunkte als Anschlußpunkte für Polygonzüge und nach den Bedürfiissen 
der Stückmessung zu bestimmen. 
2. Polygonzüge. 
Anschluß und Anlage der Polygonzüge. 
§ 29. 
Anschluß- I. Die Polygonzüge müssen von Dreieckspunkten, trigonometrischen Beipunkten, Polygon= 
tunkte. punkten oder polygonometrischen Beipunkten ausgehen und in solchen Punkten endigen. 
II. Wird ein Polygonzug nahe an einem Dreieckspunkt oder einem bereits bestimmten 
Polygonpunkte vorbeigeführt, so soll er damit verbunden werden. 
8 30. 
Auswahl l. Den Polygonzügen ist, soweit dies ohne Nachteil für den Polygonisierungszwec 
ker Slst geschehen kann, eine möglichst gestreckte Form zu geben. 
· II. Die Länge der einzelnen Polygonseiten darf in der Regel 300 m nicht überschreiten. 
Große Unterschiede der Längen zwischen zwei unmittelbar aufeinander folgenden Seiten sind 
insbesondere bei stärker gebrochenen Zügen zu vermeiden. 
III. Bei der Auswahl der Polygonpunkte ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß die 
örtlichen Verhältnisse eine dauernde Erhaltung der Punktversicherungen (§ 32) begünstigen. 
Über die im Polygonisierungsgebiet etwa vorhandenen Rohrleitungen, Kabelführungen usw. 
sind daher noch vor Beginn der Netzabsteckung Erhebungen zu pflegen. Abgemarkte oder 
abzumarkende Grenzpunkte sollen in der Regel nicht als Polygonpunkte ausgewählt werden. 
IV. Die Zahl der zu bestimmenden Polygonpunkte richtet sich nach den örtlichen 
Verhältnissen. Allzugroße Weitmaschigkeit der Netze ist ebenso zu vermeiden wie die über- 
mäßige Häufung der Punkte. 
V. Polygonzüge, die in geringen Abständen annähernd parallel zu einander verlaufen 
(Parallelzüge), sind durch Querverbindungen in Zusammenhang zu bringen. 
69 31. 
Zug. In bewaldeten Gebieten, in Ortslagen usw. kann es sich empfehlen, drei oder mehr 
verknoiung. Züge von gegebenen Punkten aus auf einen Punkt (Knotenpunkt) hinzuführen und diesen 
Punkt als gemeinschaftlichen Endpunkt der Züge zu bestimmen. Bei solcher Zugbildung 
(Zugverknotung) ist darauf zu achten, daß sich die zu verknotenden Züge möglichst gleichmäßig 
gegenüber liegen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.