Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  51.  683

 

Eingegangen,  den  teen  19  Muster  22.
Beleg  zu  9r.  des  Anmeldungsbuchs.  (Ausführungsbestimmungen  §  119.)
(Amtsstempelabdruck)

nachwmeisung

über  die  von  d.  zu
zurückgewährten  Beträge  an  Fahrkartenstempel
für  dass  19  .
Hierbei  Vernichtungsbescheinigung.
-------------------  Stück  versteuerte  Fahrkarten,  Nach  Prüfung  und  Feststellung  der  Erstattungsfür
  die  der  volle  Fahrpreis  einschließlich  des  den  Reisenden  fähigkeit  sind  von  den  nebenbezeichneten  Fahrin
  Rechnung  gestellten  Stempels  zurückgewährt  worden  ist,  karten  Stück  durch  —  vernichtet
nebst  Heften  Belege*),  worden.
die  zu  einer  späteren  Verwendung  ungeeignet  und  daher  „den.  .  .  ten  -.........  19.......-.-.
'.·...--....---  t  *).

unabgesetzt  geblieben  sind,  nebst  Heften  Belege  ?)  (Amts-  (Amtsbezeichuno)

stempelabdruck)

  (Unterschrift:

Empfangsbescheinigung.
Von  den  nebenstehend  bezeichneten  Schriftstücken
babe  ich
Stück  versteuerte  Fahrkarten,
..............  Hefte  Belege,

*)  Nicht  Zutreffendes  ist  zu  streichen.
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