Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

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Benennung der Gegenstände. 
Abfälle 
von Glashütten, desgleichen Glasscherben und Bruch; von der Gold= und Silberbearbeitm 
(Münzgrätze); von Seifensjedereien (die Unterlauge); von Gerbereien (das teimleder); ferne 
Bluc von geschlachtetem Vieh, sowohl flüssiges als eingetrocknetes, Thierflechsen, Hörn# 
Hornspitzen, Hornspähne, Klauen und Knochen, letztere mögen ganz oder zerkleinere seyn., 
Baumwolle und Baumwollenwaaren: 
  
a) Rohe Baumwolll ......... ....... ,........... 
—b)Baumwollengarn. 
1)ungeblecchte8em-und zweldräthlges,undWatten .......... 
2)gezwtrntesGarnthrmStrickgarn),ingleichenalles gebletchte oder gefärbte Garn 
c) Baumwollene, desgleichen aus Baumwolle und teinen, ohne Beimischung von Seit 
und Wolle, gefertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Posamentie= 
Knopfmacher:, Sticker= und Putwaaren; auch Gespinnst= und Tressenwaaren am 
Metallfäden (Lahn) und Baumwolle, oder Baumwolle und Leinen, ausser Verbindunz 
mit Seide, Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing, Stahl und andern Materialien 
Blei: 
a) Rohes, in Bloͤcken, Mulden r2c. auch alkeos.. . . . .... 
b) Grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Roͤhren „Schrot, Platten u. 
c) Feine Bleiwaaren, als:; Spiehzeug 2c., ganz oder theilweise aus Ean auch dergleich 
lackirte Waaren . 
Bürstenbinder-undSiebmacherwaarens 
a)grobe,mVerbmdungmttHolzoderErsettohnePolcturundLack............. 
b)feine,mVerbindsmgmlrandernMatekialcen,auchStebbödenausPferdehaaeen 
Droguerie= und Apotheker= auch Farbewaaren: 
a) Chemische Fabrikate für den Medicinal= und Gewerbsgebrauch, auch Präparate, r 
rische auch andere Oele, Säuren, Salze, eingedickte Säfte; desgleichen Maler 
Wasch-, Pastellfarben und Tusche, Farben= und Tuschkasten, feine Pinsel, Mundlack 
(Selacen) englisches Pslaster, Siegellack u. s. w.; Überhaupt die unfer Apotheker-, Dro- 
guerie= und Farbewaaren gemeiniglich begriffenen Gegenstände , sofern sie niche besonders 
ausgenommen innnnd . .. . . ... ............... ........ 
 
	        
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