Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

( 303) 
Geseh-und Verordnungsble 
für das Konigreich Sachsen, 
22### Stück vom Jahre 1836. 
... — ———— 
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9V1,) Verordnung, 
das Verhältniß des statistischen Vereins zu den Behörden betreffend; 
vom 1 Ksen November 1836. 
Wöon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden Koͤnig 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
finden für angemessen, Folgendes zu verordnen: 
Durch das Mandat vom 1 1ien April 1831. ist dem 
« „Statistischen Verein fuͤr das Koͤnigreich Sachsen“ 
die nachgesuchte Bestaͤtigung unter Aussprechung der landesherrlichen Absicht ertheilt wor— 
den, daß dieser Verein von saͤmmtlichen obern Behoͤrden des Landes mit den Notizen, 
welche nur auf amtlichem Wege zu erlangen und zu Foͤrderung uͤbersichtlicher Staatskunde 
unentbehrlich sind, gehoͤrig unterstuͤtzt werden moͤge. Nach einer fernern Bestimmung die- 
ses Mandats hat der Verein seine desfallsigen Anlangen jedesmal an die betreffenden obern 
Landesbehdrden zu bringen; sämmtliche Kreis= und Amrshauptleuce aber, sowie alle Ob- 
rigkeiten erhielten darin Anweisung, alles dasjenige, was obiger landesherrlicher Inken- 
tion gemäs, zur Mittheilung an den Verein sich eigne, zu diesem Behufe auf Erfordern, 
oder auch, nach Befinden, unaufgefordert, an die vorgesetzten Behörden einzusenden. 
Seitdem bat dieser Verein die von ihm gehegeen Erwartungen in hohem Grade ge- 
rechtferkigt. 
Durch die dem Publicum vorgelegten Früchee seiner mühsamen Arbeiten ist nicht nur 
die Wissenschaft der Vaterlandskunde vielfach bereichert, sondern auch den Behörden man- 
ches für die Verwaltung selbst wichtige Hülfsmittel an die Hand gegeben worden, ja es 
haben sich Unsere Ministerien des statistischen Vereins zur Ausführung mancher völlig un- 
entbehrlichen Arbeiten bedienen können, zu deren Besorgung in andern Stagten ein zahl- 
reiches Behördenpersonale angestellt und zu besolden ist. Wir haben daher, in Anerkenn- 
ung seiner bisherigen verdienstlichen Leistungen und in der dadurch begründet#en Erwartung 
seiner sernern gemeinnutzigen Wirksamkeit beschlossen, dem Oireckerium desselben eine 
solche Stellung zu geben, durch welche die mancherlei Schwierigkeiten, mit welchen er 
1836. 45 
    
    
      
  
 
	        
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