Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

Bevollmaͤchtigung des Gesammtministerii zu Verwaltung der Regierungsge- 
schäfte in Abwesenheit Sr. Königl, Majestät bert. 
Biersteuer — abändernde Bestimmung zur Verordnung vom 4ten December 
1833 über diesellle.. 
und zwar: 
zu 9 42 i o-. · 4 · o 
Biersteuerbeneficien— s. Tischtrunt. 
Brabanter X und 1 Kronenthaler — erneuertes Verbot wider das Ein- 
bringen“ und Ausgeben derselben in hiesigen Landen 
Brandversicherungen, (. Glasgow. 
Brandversicherungsanstalt = Landes-Immobiliar= = — die 
Versicherung der von den Eisenbahnactiengesellschaften aufzuführen- 
den Gebäude und der Erbbegräbnisse bei derselben betr. 
Brandversicherungsgesellschaft, K. K. Oesterreichische, unter dem Na- 
men Assecurazioni generali austro- italiche zu Triest bestehende, 
s. Triest. 
— erste K. K. Oesterreichische, zu Wien bestehende, s. Wien. 
Braumalzschrot — das bei der Nachverwiegung desselben sich ergebende Ue— 
bergewicht bett. . .. 
Braunschweig, Herzogthum, — die von selbigem mit den saͤmmtl ichen Zoll— 
vereinsstaaten in Betreff der gegenseitigen Verkehrsverhaͤltnisse abge— 
schlossenen Vertraͤge betrt.. .. ....... 
Bürgerausschuß, s. Staͤdteordnung. 
Buͤrgerverzeichnisse, s. Staͤdteordnung. 
C. 
Cantone = Schweizer= — f. Schweizer-Cantone. 
Cantonnements, (. Ordonnanz. 
Cassen, öffentliche, s. Cassenbillets. 
Cassenbill ets — die 60 10 des Edicts vom Asten October 1818 ausgespro- 
  
  
chene Swangsverbindlichkeir, bei Zahlungen an offentliche Cassen die 
Halfte in selbigen zu leisten, wird aufgehoben .. 
Cavalerieverpflegungsgelder — deren Entrichtung 1837—1839, . Steu- 
ern und Abgaben. 
Chaussee — das Schneeauswerfen darauf berr. . 
Civilstaatsdiener — die Verpflichtungen derselben und anderer in * 
Functionen stehenden Personen betr. ... . 
  
— sollen, dafern sie im Sinne des Gesetzes vom 7ten März 1835 
angestellt sind, den Pflichteid nach dem unter A beigefuͤgten 
Formulare leisten . 
— dabei ist der Verpflichtungsact unter Beruͤcksichtigung der da- 
selbst vorgeschriebenen Formalitäten in Vollzug zu sehen 
— Modalitaͤt der Verpflichtungen bei deren Versetzungen zu ande— 
ren Stellen oder Dienstzweigen — bei spaͤterer Uebertragung 
einer richterlichen Function, oder einer Cassen- oder Guͤterver— 
waltung — bei entlassenen und später wiederum angestellten 
Dienen: 
  
Tag. 
23 Juni 
29 Sept. 
6 Mai 
13 Sept. 
29 
23 Dec. 
23 Doc. 
28 Sept. 
2 Dov. 
  
  
  
  
Seite. 
68 
95 
60 
90 fg. 
95 
191—227 
190 
97 fg. 
97 u. 100 
98 
  
  
Paragr.
	        
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