(XXII.)
Prediger-Wittwen= und Waisencasse — specielle Vorschriften zu Aus-
führung obiger gesehlichen Bestimmungen
und zwar:
Zeitpunkt der Eroͤffnung... . . ...
Eintrittsgelder bereits angestellter Geistlichen — künftig anzustel-
lender Geistlichen ...........
Entrichtung baarer Zuschuͤsse Seiten der Geistlichen in gewissen
Fällllen
Auszahlung des Ueberschusses an Tranksteueräquivalent
Uebertragung der Hälfte des jährlichen Beitrags aus der Gesang-
buchscasse für Inhaber geistlicher Stellen, deren jährliches
Einkommen die Summe von 300 Thalern nicht übersteigt
Auszahlung der Pensionen in halbjährigen Raten
Anordnung an die Superintendenten, die in ihrer Ephorie be-
findliche Anzahl von pensionsfähigen Drediger-Wittwen und
Waisen alljährlich am lsten Mai und 1sten November zur
Cultusministerialcasse anzuzeigen
Preussisches Medicinalgewicht, s. Medicinalgewicht.
O.
Quatembersteuern — deren Entrichtung 1837 — 1839, (. Steuern und
Abgaben.
R.
Nauchsteuerbeitrag — Bestimmung, nach welcher Höhe derselbe bei Dis-
membrationen und neuen Anbauen in der Oberlausiß zu bedingen
ist, s. Oberlausitz.
Regierungsverwaltung auf die Dauer der Abwesenheit Sr. Königl. Ma-
jestät im Auslande dem Gesammtministerio übertragen
Regulativ unter O — die Veroffentlichung desselben über die Ressortrer-
hältnisse zwischen dem Ministerio des Culius und öffentlichen Un-
terrichts und den in Evangelicis beauftragten Staatsministern betr.
Religionsübung der Juden, s. Juden.
Renten, (. Ablôsungsrenten.
Renuten = Lehngeld-Ablösungs-— — deren Ueberweisung an die Land-
rentenbauk bett..
Rentenbauk = Land= — s. Landrentenbank.
Rentenbriefe, s. Landrentenbank — Landrentenbriefe.
Ressortverhältnisse zwischen dem Ministerio des Cultus und öffentlichen
Unterrichts und den in Evangelicis beauftragten Staatsministern,
betr...
Hierzu das Regulativ darüber sab QOQ... .....
— des Eisenhuͤttenwesens, s. Eisenhuͤttenwesen.
23 Juni
12 Nov.
10 Nov.
12 Nor.
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103—106
110 fg.
103
104—106
Daragr.
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