( X )
Auctionen von Forderungen sind verboten, s. Forderungen.
Ausgangszoll von Waaren
Ausgewiesene — die Bekanntmachung einer Nachtrags= Vereinbarung mit
der Koͤnigl. Preussischen Regierung zu 82, a, c der Saͤchs.
21 Januar ..
MISLQ wegen wechselseiti-
ger Uebernahme derselben, betr.
Hierzu die Ministerialerklärung vom osten Noveniber d. J.
Ausländer — Vorschrift uͤber Ausstellung von Gewerbesteuerscheinen an die—
selben, s. Gewerbesteuerscheine.
Aussteuer im Koͤniglichen Hause, s. Hausgesetz.
Preuss. Convention vom
Auswanderung unmuͤndiger Kinder mit ihren Muͤttern — deren Gestat-
tung betr. . . . . . . .
B.
Bannrechte — Verbot wider das Wiedererstehen derselben, s. Bierzwang —
Mahlzwang.
Bauwesen — Preisaufgaben fuͤr dessen Befoͤrderung
Beerdigungen, sogenannte stille, — die dabei uͤblichen Dispensationen fallen
künftig weg. . . .
Begräbnißaufwand — dessen Beschraͤnkung betr.
— Anordnung zu Errichtung von darauf bezuͤglichen oͤrtlichen Regu-
lativen .
Abtheilung der Leichenbestattungen nach Elassen — Gebühren dabei—
Armenbegräbniß — Wahl der Begräbnißweise
HPrüfung der desfallsigen Rechnungen durch die Ortsobrigkeit
Wegfall der zeither üblichen Dispensationen bei sogenannten stillen
Beisehungen oder Beerdigungen
Beiseßungen, sogenannte stille, — die dabei üblichen Dispensattonen fallen
künftig weg
Beiträge — sollen aus dem Vermögen der in Strafanstalten eingelieferten
Sträflinge geleistet werden, s. Criminalgesetzbuch.
Beseßte Gerichtsbank, (. Gerichtsbank.
Bezirke für die Medicinal= und Weterinärpolizei in hiesigen Landen, s. Medi-
cinalpolizei= und thierärztliche Bezirke.
Bierverlagsrecht der Landbrauereien — dessen Aufhebung, s. Bierzwang.
Bierzüge — deren Abschaffung, . Bierzwang.
Bierzwang — gesetzliche Bestimmungen über dessen Aufhebung
Vollziehungsverordnung dazu . .
und zwar insbesondere:
die staͤdtischen Bierzwangsrechte werden aufgehoben
— Rechte des städtischen Brauurbars, welche fortdauern
— Entschädigung für die § 1 aufzchobenen Rechte — Gewährung ei:
ner alljährlichen Rente dafür — Beschränkung der Entschädigung
— Abloͤsbarkeit der Eutschädigungörente durch deren Verwandlung in
Capital
Tag.
3 April
26 Nov.
2 *
29 Maͤrz
1 März
12 Juli
2
* —
MRAKA
E
WM
27 März
–
# M
Seite.
Paragr.
291 6
480 fo.
362 fg.
102 ffs. 21—23
390 fg.
- 1
- 2—4
391 5
- 6
390 fg.
277 fa.
286 fg.
- 1
- 2
277 u. 2783—5
286 u. 2872-6 u. 11
278 6
287 7