Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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Auctionen von Forderungen sind verboten, s. Forderungen. 
Ausgangszoll von Waaren 
Ausgewiesene — die Bekanntmachung einer Nachtrags= Vereinbarung mit 
der Koͤnigl. Preussischen Regierung zu 82, a, c der Saͤchs. 
21 Januar .. 
MISLQ wegen wechselseiti- 
ger Uebernahme derselben, betr. 
Hierzu die Ministerialerklärung vom osten Noveniber d. J. 
Ausländer — Vorschrift uͤber Ausstellung von Gewerbesteuerscheinen an die— 
selben, s. Gewerbesteuerscheine. 
Aussteuer im Koͤniglichen Hause, s. Hausgesetz. 
Preuss. Convention vom 
Auswanderung unmuͤndiger Kinder mit ihren Muͤttern — deren Gestat- 
tung betr. . . . . . . . 
B. 
Bannrechte — Verbot wider das Wiedererstehen derselben, s. Bierzwang — 
Mahlzwang. 
Bauwesen — Preisaufgaben fuͤr dessen Befoͤrderung 
Beerdigungen, sogenannte stille, — die dabei uͤblichen Dispensationen fallen 
künftig weg. . . . 
Begräbnißaufwand — dessen Beschraͤnkung betr. 
  
— Anordnung zu Errichtung von darauf bezuͤglichen oͤrtlichen Regu- 
lativen . 
Abtheilung der Leichenbestattungen nach Elassen — Gebühren dabei— 
Armenbegräbniß — Wahl der Begräbnißweise 
HPrüfung der desfallsigen Rechnungen durch die Ortsobrigkeit 
Wegfall der zeither üblichen Dispensationen bei sogenannten stillen 
Beisehungen oder Beerdigungen 
Beiseßungen, sogenannte stille, — die dabei üblichen Dispensattonen fallen 
künftig weg 
Beiträge — sollen aus dem Vermögen der in Strafanstalten eingelieferten 
Sträflinge geleistet werden, s. Criminalgesetzbuch. 
Beseßte Gerichtsbank, (. Gerichtsbank. 
Bezirke für die Medicinal= und Weterinärpolizei in hiesigen Landen, s. Medi- 
cinalpolizei= und thierärztliche Bezirke. 
Bierverlagsrecht der Landbrauereien — dessen Aufhebung, s. Bierzwang. 
Bierzüge — deren Abschaffung, . Bierzwang. 
Bierzwang — gesetzliche Bestimmungen über dessen Aufhebung 
Vollziehungsverordnung dazu . . 
und zwar insbesondere: 
die staͤdtischen Bierzwangsrechte werden aufgehoben 
— Rechte des städtischen Brauurbars, welche fortdauern 
— Entschädigung für die § 1 aufzchobenen Rechte — Gewährung ei: 
ner alljährlichen Rente dafür — Beschränkung der Entschädigung 
— Abloͤsbarkeit der Eutschädigungörente durch deren Verwandlung in 
Capital 
  
  
  
Tag. 
3 April 
26 Nov. 
2 * 
29 Maͤrz 
1 März 
12 Juli 
2 
* — 
MRAKA 
E 
WM 
27 März 
– 
# M 
  
  
Seite. 
  
  
  
Paragr. 
291 6 
480 fo. 
362 fg. 
102 ffs. 21—23 
390 fg. 
- 1 
- 2—4 
391 5 
- 6 
390 fg. 
277 fa. 
286 fg. 
- 1 
- 2 
277 u. 2783—5 
286 u. 2872-6 u. 11 
278 6 
287 7
	        
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