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D. Weitere Behandlung, wenn die Waaren nach einem
Orte bestimmt find, wo sich eine öffentliche Nie-
derlage für unverzollte Waaren befindet. 4 26 u. 27
E. Weitere Behandlung, wenn die Waaren zur Ver-
zollung bei einem Awt ohne Niederlage declarirt
werden 66 28
F. Weitere Behandlung, wenn die Waaren zur un-
mittelbaren Durchfuhr bestimmt sind.
1) Allgemeine Vorschrisfsen 229
2) Besondere Worschriften:
a) für Waaren, wovon der Ausgangszoll höher sn als der
Durchgangszoll .. . — ...-
b) auf kurzen Straßenstrecken ..· « .
c)aufFlussenaufwelchebesoudere Ckaacsverträge Anwen-
dung sinen „ „„ 32
II. Beim Waarenausgange.
A. Waaren, die einem Ausgangszolle unterworfen sind = 33, 34, 35
B. Waaren, deren Ausfuhr erwiesen werden muu 36
C. Waaren, die einem Ausgangszolle nichr unterwor-
fen sind 37
III. Besondere Vorschriften für bie Behandlung des Verkehrs
mit den Staatsposten.
A. Gewöhnliche Fahrposen 38
B. Extraposten:
1) mit Reisenden und Reisegepäck
30
31
2) mit Kaufmannswaaren
Zweiter Abschnitt.
Bon verschiedenen Einrichtungen und Anstalten zur Erhebung
und Sicherung der Zölle.
I. Von der Begleitscheincontrole.
A. Zweck und Ausfertigung der Begleitschein. 4 40
B. Begleitscheine Nr. I.
1) Wesentlicher Inhalt derselbhen 41
2) Beschränkung bei der Begteischeinausfertigung auf Acniter im
Innern mit Niederlage ... ...-42
3) Verpflichtung aus dem Begleisscheine ..-. .. 43
4) Nachweis, daß dieselbe erfüllt worden * 44