Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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D.  Weitere  Behandlung,  wenn  die  Waaren  nach  einem
Orte  bestimmt  find,  wo  sich  eine  öffentliche  Niederlage
  für  unverzollte  Waaren  befindet.  4  26  u.  27
E.  Weitere  Behandlung,  wenn  die  Waaren  zur  Verzollung
  bei  einem  Awt  ohne  Niederlage  declarirt
werden  66  28
F.  Weitere  Behandlung,  wenn  die  Waaren  zur  unmittelbaren
  Durchfuhr  bestimmt  sind.
1)  Allgemeine  Vorschrisfsen  229
2)  Besondere  Worschriften:
a)  für  Waaren,  wovon  der  Ausgangszoll  höher  sn  als  der
Durchgangszoll  ..  .  —  ...-b)
  auf  kurzen  Straßenstrecken  ..·  «  .
c)aufFlussenaufwelchebesoudere  Ckaacsverträge  Anwendung
  sinen  „  „„  32
II.  Beim  Waarenausgange.
A.  Waaren,  die  einem  Ausgangszolle  unterworfen  sind  =  33,  34,  35
B.  Waaren,  deren  Ausfuhr  erwiesen  werden  muu  36
C.  Waaren,  die  einem  Ausgangszolle  nichr  unterworfen
  sind  37
III.  Besondere  Vorschriften  für  bie  Behandlung  des  Verkehrs
mit  den  Staatsposten.
A.  Gewöhnliche  Fahrposen  38
B.  Extraposten:
1)  mit  Reisenden  und  Reisegepäck

30
31

2)  mit  Kaufmannswaaren

Zweiter  Abschnitt.
Bon  verschiedenen  Einrichtungen  und  Anstalten  zur  Erhebung
und  Sicherung  der  Zölle.

I.  Von  der  Begleitscheincontrole.
A.  Zweck  und  Ausfertigung  der  Begleitschein.  4  40
B.  Begleitscheine  Nr.  I.

1)  Wesentlicher  Inhalt  derselbhen  41

2)  Beschränkung  bei  der  Begteischeinausfertigung  auf  Acniter  im
Innern  mit  Niederlage  ...  ...-42
3)  Verpflichtung  aus  dem  Begleisscheine  ..-.  ..  43
4)  Nachweis,  daß  dieselbe  erfüllt  worden  *  44