Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

1 ) 
Gesch-und Verordnungsblalt 
für das Konigreich Sachsen, 
Lses Stuͤck vom Jahre 1839. 
1I.) Decret 
wegen Bestätigung der Verfassungsartikel der Dresdner Zuckersiederei- 
compagnie; 
vom 1 oten December 1838. 
  
  
7—.— 
  
Nechdem dem Ministerio des Innern der Entwurf der Verfassungsartikel. für die, 
auf Actien begründete, Dresdner Juckersiedereicompagnie von deren Directoren, Gotehelf 
Benjamin Schwenke und Gen., vorgelegt, hierauf auch in Ermangelung Bedenkens den 
fraglichen Verfassungsartikeln die nachgesuchte Bestätigung im Einverständnisse mic dem 
Justizministerio mit der Wirkung ertheilt worden ist, daß den darin enthaltenen Be- 
stimmungen ohne Ausnahme auf's Genaueste nachgegangen werden soll; so ist hierüber 
dieses 
Decret 
ausgefertigt, und von mir, dem Staatsminister des Innern, unter Beidrückung des Mi- 
nisterialsiegels eigenhändig vollzogen worden. 
Dresden, am 1 9ten December 1838. 
Ministerium des Innern. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
  
Stelzner. 
  
Legte Absendung: am 18ten Jannar 1839. 
1839
	        
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