A.
Allgemeine Munz-Convention
der zum Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten.
Nachdem die sämmtlichen zu dem Zoll= und Handelsvereine verbundenen Regierungen,
in Gemäßheit der in den Jollvereinigungs-Vererägen geeroffenen Verabredung, auf die
Einführung eines gleichen Münzsystems in ihren tanden binzuwirken, übereingekommen
sind, die vorbehaltenen besonderen Unterhandlungen hierüber eröffnen zu lassen; so haben
zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanz-Rarh Adolf von Pommer--Esche;
Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchst-Ihren Ministerial-Rath im Saatsministerium der Finanzen Moritz
Weigand, Rilter des Ordens der Königl. Würktembergischen Krone, und Ritter
erster Klasse des Großherzoglich Hessischen tudwigs-Ordens;
Seine Mazjestät der König von Sachsen:
Allerhöchst. Jhren Geheimen Finanz-Rath Carl Friedrich Scheuchler, Ritter
des Königl. Sächsischen Civil-Verdiensts-Ordens, und
Allerhöchst- Ihren Geheimen Finanz-Rath Adolph von Weissenbach;
Seine Majestät der König von Württemberg:
Allerhöchst-Ihren Finanz-Rath Gustav Hauber, Ritcer des Königl. Preußischen
rothen Adler-Ordens dritter Klasse, des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich
Bayerischen Krone, des Großherzogl. Badischen Zähringer 4öwen-Ordens und Rit-
ter erster Klasse des Großherzoglich Hessischen tudwigs-Ordens;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Höôchst= Ihren Geheimen Referendär Franz Anton Regenauer, Ritter des
Großherzoglich Badischen Zähringer Löwen-Ordens und Kommandeur zweiter Klasse
des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldnen öwen;
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Kurhessen:
Höchst-Ihren Finanz-Rarh Wilhelm Duysing:;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen:
Höchst-Ihren Ministerial-Rarth Christian Eckhardct, Nitter erster Klasse des
Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens, und Ritter des Civil-Verdienst-Ordens
der Königlich Bayerischen Krone;
40%
—