Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(268 ) 
79.) Bekanntmachung 
vom Z2isten September 1839. 
In der Beilage A zu der Verordnung vom 28sten Mai 1836, einige Veränderungen 
in der Bezirkseintheilung betreffend, sind Absch. XII, b (Seite 160 des Gesetz= und 
Verordnungsblartes v. J. 1836) die Worte: „mit der dem Kreisamte Meißen daselbst 
zustehenden Obergerichtsbarkeit"“ nicht mit auf die Orte Mockritz und Jeßnitz, wo von 
den Patrimonialgerichten die Obergerichtsbarkeit ausgeübt wird, zu beziehen; welches zur 
Berichtigung dieses Abschnics hierdurch bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 21sten September 1839. 
Ministerium der Justiz. 
von Koenneritz. 
Hausmann. 
  
°80.) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Hainichener Steinkohlenbauvereins, 
vom Sten October 1839. 
D.i Ministerium des Innern hat, auf Ansuchen des Directori#des auf Accien gegrün- 
deten Hainichener Steinkohlenbauvereins, den für diese Actiengesellschaft entworfenen Sra- 
tuten, im Einverständnisse mit dem Justizministerio, die gebetene Bestätigung mit der Wir- 
kung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Urkund ist hierüber gegenwärtiges 
Deceret 
ausgefertigt und von mir, dem Staatsminister des Innern, unter Beidruckung des Mini- 
sterialsiegels, eigenhändig vollzogen worden. 
Dresden, den Sten October 1839. 
Ministerium des Innern. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
  
Demuth. 
  
Letzte Absendung;: am 4ten November 1839.
	        
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