(XXIIL)
—.—
Gewerbe= und Personalsteuer — Crlaß von zwei Terminen derselben
in der Finanzperiode 1840 — 1842
— — die durch die veraͤnderte Muͤngeintheilung sowie sonst fer-
nerweit nothigen Abänderungen und Ergäanzungen bei selbiger
betr. · " 4 · e 4
Hierzu die Tarife unter AA, A. E und F. ...
Gewerbe- und Personalsteuerbeiträge — deren Revision fuͤr das
Jahr 1812424
Gewe rböbetrieb auf dem Lande — Gesetz über dessen kuͤnftige Einrichtung
Ausführungsverordnung hiertzrii
und zwar:
I. Vom Betriebe unzünftiger Arbeiten und Gewerbe auf dem Lande
Freiheit der unzunftigen Gewerbe — Dorfleinewebern
I. Vom Betriebe zünftiger Handwerke auf dem Lande
Betrieb der Fabrikgewerbe auf dem Lande — Maurer, Zimmer-
leute, Feueressenkehrer — Schwarzbrodbackken
Zünftige, auf dem Lande geseßlich zulässige Handwerker — unter
welchen Bedingungen deren Aufnahme gestattet it
Toöpferwerkstätten — technisch-verwandte Hand wertsarbeiten — Land-
meisterrcct ... .
Inwiefern Arbeiten in Staͤdte erlaubt sind — Unterrichten von
Lehrlingen — Annahme von Geselen
Beziehen der Messen und Märkte — Handwerkskram am Orte —
Wittwen der Dorfhandwerker — verabschiedete Soldaten
III. Vom Dorfhandle . .....
Handel mit landwirthschaftlichen Erzeugnissen — Dorftram — wo—
mit er erlaubt ist — Aufnahme von Dorfkramern — in welcher
Anzahl sie gestattet ist — Gehuͤlfen derselben — Arzneiwaaren-
haudel. 6
IV. Alloemeine, für den Dorshandel sowohl als den Handwerksbetrieb
auf dem Lande gemeinschaftliche, Bestimmunggen
Rechte der städtischen Innungen in Bezug auf den Gewerbsbetrieb
auf dem Lande — Fortdauer besonderer ausdrucklich erworbener
Rechte in Bezug auf diesen Gewerbsbetrieb
Beweisführung wegen verjährten Besitzstandes — dingliche Rechte
zum Dorfkram, Backen oder Schlachten — Verbot der weitern
Erwerbung derselben durch Verjährung — Fabriken und Manu-
facturen auf dem Lane .. . .
Competenz der Gesammtcanzlei zu Glauchau — Strafen der Con—
traventionen — Aufhebung aͤlterer Gesetze und Verordnungen —
Oberlausitz. .. ..
Goldmunzen — deren Ausprägung in hiesigen Landen, s. Mönzwesen.
Grenzzoll! — die in Folge des neuen Münzsystems erforderlich werdende Um-
rechnung der Geldsäße bei selbigem bttr.
Hierzu die Beilage unter . . ..
— —
Tag.
9 Mai
9 Juni
9 Norv.
2 -
6 Nov.
9 Octk.
2
16 Nor.
Seite.
66
95
307
fg.
311 — 334
334
246
254
249
254
259
251
252
6
s9.
253
254
346
348
DParagr.
4
1 —16
22 —26
27 u. 28
29 —35
36 —39