Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(XXIIL) 
  
—.— 
Gewerbe= und Personalsteuer — Crlaß von zwei Terminen derselben 
in der Finanzperiode 1840 — 1842 
— — die durch die veraͤnderte Muͤngeintheilung sowie sonst fer- 
nerweit nothigen Abänderungen und Ergäanzungen bei selbiger 
betr. · " 4 · e 4 
Hierzu die Tarife unter AA, A. E und F. ... 
Gewerbe- und Personalsteuerbeiträge — deren Revision fuͤr das 
Jahr 1812424 
Gewe rböbetrieb auf dem Lande — Gesetz über dessen kuͤnftige Einrichtung 
Ausführungsverordnung hiertzrii 
und zwar: 
I. Vom Betriebe unzünftiger Arbeiten und Gewerbe auf dem Lande 
Freiheit der unzunftigen Gewerbe — Dorfleinewebern 
I. Vom Betriebe zünftiger Handwerke auf dem Lande 
Betrieb der Fabrikgewerbe auf dem Lande — Maurer, Zimmer- 
leute, Feueressenkehrer — Schwarzbrodbackken 
Zünftige, auf dem Lande geseßlich zulässige Handwerker — unter 
welchen Bedingungen deren Aufnahme gestattet it 
Toöpferwerkstätten — technisch-verwandte Hand wertsarbeiten — Land- 
meisterrcct ... . 
Inwiefern Arbeiten in Staͤdte erlaubt sind — Unterrichten von 
Lehrlingen — Annahme von Geselen 
Beziehen der Messen und Märkte — Handwerkskram am Orte — 
Wittwen der Dorfhandwerker — verabschiedete Soldaten 
III. Vom Dorfhandle . ..... 
Handel mit landwirthschaftlichen Erzeugnissen — Dorftram — wo— 
mit er erlaubt ist — Aufnahme von Dorfkramern — in welcher 
Anzahl sie gestattet ist — Gehuͤlfen derselben — Arzneiwaaren- 
haudel. 6 
IV. Alloemeine, für den Dorshandel sowohl als den Handwerksbetrieb 
auf dem Lande gemeinschaftliche, Bestimmunggen 
Rechte der städtischen Innungen in Bezug auf den Gewerbsbetrieb 
auf dem Lande — Fortdauer besonderer ausdrucklich erworbener 
Rechte in Bezug auf diesen Gewerbsbetrieb 
Beweisführung wegen verjährten Besitzstandes — dingliche Rechte 
zum Dorfkram, Backen oder Schlachten — Verbot der weitern 
Erwerbung derselben durch Verjährung — Fabriken und Manu- 
facturen auf dem Lane .. . . 
Competenz der Gesammtcanzlei zu Glauchau — Strafen der Con— 
traventionen — Aufhebung aͤlterer Gesetze und Verordnungen — 
Oberlausitz. .. .. 
Goldmunzen — deren Ausprägung in hiesigen Landen, s. Mönzwesen. 
Grenzzoll! — die in Folge des neuen Münzsystems erforderlich werdende Um- 
rechnung der Geldsäße bei selbigem bttr. 
Hierzu die Beilage unter . . .. 
  
  
  
— — 
Tag. 
9 Mai 
9 Juni 
9 Norv. 
2 - 
6 Nov. 
9 Octk. 
2 
16 Nor. 
  
  
  
Seite. 
66 
95 
307 
fg. 
311 — 334 
334 
246 
254 
249 
254 
259 
251 
252 
6 
s9. 
253 
254 
346 
348 
DParagr. 
4 
1 —16 
  
22 —26 
27 u. 28 
29 —35 
36 —39 
 
	        
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