Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

No. 
J 
( 381 ) 
59. Fuͤr die Notification einer Appellation an den Gegner . . 
60. 
61. 
62. 
63. 
64. 
65. 
66. 
67. 
68. 
69. 
  
0. 
71. 
72. 
73. 
74. 
75. 
76. 
Für die Notifcation vom. Abgange des Beriches Z 
Für einen Bericht an den höhern Richter auf eine eingewandte Appellation 
Wenn in sothanem Berichte zwei oder mehrere Appellationen referiret 
werden . * 1 Thlr. 15 Mgr. bis 
Fuͤr einen Bericht in Rechtssachen außer dem Falle einer Appellation, 
nach Beschaffenheit des Gegenstandes, 20 Ngr. 1 Thlr. bis 
Für ein von einer Parthei veranlaßtes Inserat zu einem Berichte 
10 Ngr. 12 Ngr. bis 
Für eine Registratur über das von einem Schuldner ergriffene bene- 
ficium cessionis bonorum und die Angabe des Status activi 
et passiri " 20 Mgr. bis 
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11. 
Fuͤr Entwerfung einer Edictalcitation 
Fuͤr die Affixionsregistratur . 
Fuͤr die Refixionsregistratur 
Fuͤr, die Entwerfung eines Abertissements, das in die Zeitungen ge- 
bracht werden soll, 
Fuͤr Entwerfung der Eidesnotel fuͤr den Corator Utis . 
Fuͤr Entwerfung der Eidesnotel fuͤr den Curator bonorum 
Wenn das officium curatoris litis et bonorum Einer Person uͤber— 
tragen wird, fuͤr Entwerfung der Eidesnotel 
Fuͤr Abnahme des Eides 
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11. 
nommenen Eid . 
Ueberdieß fuͤr die Ausfertigung eines Pflichtscheins 
Fuͤr ein Patent in Concurssachen, nach Beschaffenheit der Sache und 
Anzahl der Glaͤubiger, 
Fuͤr die Registratur uͤber das Anmelden der Glaͤubiger im Liquidationstermine 
Hieruͤber aber noch wegen eines jeden Glaͤubigers 
Den Gerichrsbeisitzern, wie ad No. 11. 
Für eine Ausfertigung an den Curator litis oder Curator bonorum 
oder massae, oder an einen Seguester, wenn derselbe eine Er- 
  
78. 
klaͤrung uͤber einen Gegenstand einreichen soll, 
Für einen Präclusivbescheid .- 20Ngr.bi8 
1840. 
Für die Registratur über den dem Curator litis et bonorum abge- 
20 MAgr. 1 Thlr. bis 
  
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