No.
J
( 381 )
59. Fuͤr die Notification einer Appellation an den Gegner . .
60.
61.
62.
63.
64.
65.
66.
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68.
69.
0.
71.
72.
73.
74.
75.
76.
Für die Notifcation vom. Abgange des Beriches Z
Für einen Bericht an den höhern Richter auf eine eingewandte Appellation
Wenn in sothanem Berichte zwei oder mehrere Appellationen referiret
werden . * 1 Thlr. 15 Mgr. bis
Fuͤr einen Bericht in Rechtssachen außer dem Falle einer Appellation,
nach Beschaffenheit des Gegenstandes, 20 Ngr. 1 Thlr. bis
Für ein von einer Parthei veranlaßtes Inserat zu einem Berichte
10 Ngr. 12 Ngr. bis
Für eine Registratur über das von einem Schuldner ergriffene bene-
ficium cessionis bonorum und die Angabe des Status activi
et passiri " 20 Mgr. bis
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11.
Fuͤr Entwerfung einer Edictalcitation
Fuͤr die Affixionsregistratur .
Fuͤr die Refixionsregistratur
Fuͤr, die Entwerfung eines Abertissements, das in die Zeitungen ge-
bracht werden soll,
Fuͤr Entwerfung der Eidesnotel fuͤr den Corator Utis .
Fuͤr Entwerfung der Eidesnotel fuͤr den Curator bonorum
Wenn das officium curatoris litis et bonorum Einer Person uͤber—
tragen wird, fuͤr Entwerfung der Eidesnotel
Fuͤr Abnahme des Eides
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11.
nommenen Eid .
Ueberdieß fuͤr die Ausfertigung eines Pflichtscheins
Fuͤr ein Patent in Concurssachen, nach Beschaffenheit der Sache und
Anzahl der Glaͤubiger,
Fuͤr die Registratur uͤber das Anmelden der Glaͤubiger im Liquidationstermine
Hieruͤber aber noch wegen eines jeden Glaͤubigers
Den Gerichrsbeisitzern, wie ad No. 11.
Für eine Ausfertigung an den Curator litis oder Curator bonorum
oder massae, oder an einen Seguester, wenn derselbe eine Er-
78.
klaͤrung uͤber einen Gegenstand einreichen soll,
Für einen Präclusivbescheid .- 20Ngr.bi8
1840.
Für die Registratur über den dem Curator litis et bonorum abge-
20 MAgr. 1 Thlr. bis
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