No.
94.
95.
96.
(383 )
Den Gerichtspersonen uͤberhaupt,
in Staͤdten
auf dem Lande
dem Proclamator
Hieruͤber wird der baare Aufwand an Druckerkosten und
wegen Transportirung und Aufbewahrung der Mobilien beson-
ders liquidire.
Wenn die Erxpedition in einer Stunde oder zwei Stunden
vollendet wird, so kann nur die Hälfte von den gedachten An-
sätzen genommen werden.
Wenn dem Gläubiger die abgepfändeten Sachen an Zahlungsstatt gege-
ben werden, nach Weitläuftigkeit der Sache, 15 Ngr. 20 Mgr. bis
Für Vollstreckung der Hülfe in ein Grundstück, und die Expedirung
der dabei vorkommenden Handlungen, nach Beschaffenheit des
Grundstücks, . 20Ngrbt8
Fuͤr die uͤber eine solche Hülssollsrrckung gefertigte Registratur
15 Mgr. bis
Den Gerichtspersonen überhaupk,
98.
99.
100.
101.
in Staͤdten
auf dem Lande
4
FJür die Auefertigung eines Hülfescheins, und solchen i in das Consens-
buch einzutragen, mit Ausschluß der Copialien, nach Beschaffen-
heit des Grundstücks, . 15 Ngr. bis
Für die Registratur, wenn der Schuldner die Hülfe für vollstrecke an-
nimmr, und sich dessen erklärer, nach Beschaffenheit des Grund-
stuͤcks, 15 Ngr. bis
Den Gerichtsbeisi itern, wie ad No. 11.
Für die nach erfolgter Hülfsvollstreckung an den Schuldner erlassene
Injunction wegen Bezahlung des Liquicki bei Vermeidung der
Subhastation
Für Bestellung eines Seguesters, Abfassung der dießfallsi igen Eidesno-
tel und fuͤr dessen Verpflichtung, ingleichen fuͤr die Verpflichtung
eines Handlungsdieners, Markthelfers, Burschen, Dienstboten,
Curatoris massae oder hereditatis
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11.
Fuͤr die Registratur uͤber die Bestellung und Verpflichtung eines Sequesters
Thlr.
53*
20
20
20
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10
Nar.
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