No.
102.
103.
104.
105.
106.
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108.
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110.
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getroffenen Verfuͤgung, nach Beschaffenheit des Gegenstandes,
Wegen Abnahme, Eramination und Justification der Se-
questrationsrechnungen, ingleichen wegen Entlassung des Segque-
sachen gehalten.
Sequestri % 15 Mgr. bis
Für die Verpachkung eines Grundstücks in vim Sequestri, nach Be-
schaffenheit des Grundstücks, . 4
Hierüber
nach Anzahl der Licitorum, von jedem Licito . 6„
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11.
Für die Registratur über die beschehene Verpachtung 15 Ngr. 20 Mgr. bis
Für Entwerfung eines Patents wegen Subhastation eines Grundstücks,
nach Beschaffenheit und Größe des Grundstücks, 20 Ngr. 1 Thlr. bis
Für Enewerfung eines Avertissemenes wegen einer Subhastation
an die Gläubiger oder an den Richter, unter dessen Jurisdiction
einzelne Perkinentien liegen, . 15 Ngr. bis
Für die Registratur wegen der Affirion k *
Für die Registratur wegen der Refirion .
Fuͤr die Consignation der Pertinentien, Onerum, Servituten und
Auszüge, bei Subhastationen 15 Ngr. 20 Ngr. bis
Für die Censignation der Invenkarienstücke, nach Weirläuftigkeic der
Sache, 1. % 20 Ngr. 1 Thlr. bis
Für die Proclamation und übrige Verrichtung im Licitationstermine
Bei wichtigen Gütern
Hierüber wird von jedem Licitanten fuͤr jedes Lieitum, auch
wenn es vor dem Termine und in Schriften geschieht, noch ent—
richtet . .
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11.
Fuͤr die Registratur, wenn das Grundstuͤck erstanden wird, und uͤber
die zugleich zu bestellende Caucion
Thlr.
Fir eine Ausfertigung wegen einer in Beziehung auf die Sequestration
10 Ngr. 15 Mgr. bis
sters wird es, in Ansehung der Kosten, wie in Vormundschafts-
Jür Entwerfung eines Parents zu Verpachtung eines Guts in vim
Fuͤr Entwerfung eines Avertissements wegen einer solchen Verpachtung
1 Thlr. bis
wenn dieselbe per modum licitationis geschieher, für die Proclamation -
Fuͤr die Notification der Subhastation an den Schuldner, ingleichen
Ngr.
20
20
10
EI
— —— — —3
15 Ngr. bis
S
20
pf.