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Gür die Extension der Urkunde
in den Fällen Sub a
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Den Gerrichtepersonen
« in den Faͤllen sub a
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1 - —- 2 - C
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36. Hür Confirmation einer außergerichtlich von den Interessenten gefertig-
ten und gerichtlich übergebenen Transaction, Ehestiftung, Eman—
cipation, und anderer dergleichen Handlungen und Contracte,
mit Einschluß der darüber nach Besinden angestellten causae
Coguitionis und aufgenommenen Registratur, nach Beschaffenheit
der Sache, 20 Ngr. bis
Wenn diese actus vor Gerichte selbst verabhandelt und protocollirt werden
1 Thlr. 15 Ngr. bis
Den Gerichtspersonen 10 MMgr. 15 Mgr. bis
Für die Extension der Urkunde 15 Ngr. 20 Mgr. bis
Einen mündlich eroͤffneten letzten Willen zu registriren, wenn der Te—
stator selbst in Person vor Gericht erscheint, nach Beschaffenheit
37.
38. E
und Weitlaͤuftigkeit der Sache,
Wenn der Richter in das Haus erfordert wird
Den Gerichtspersonen auf den ersten Fall
auf den zweiten Fall
1 Thlr. 10 Mgr. bis
2 Thlr. bis
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Hierüber
für die Ertension der Urkunde und solche gerichtlich zu deponiren
1 20 Mgr. bis
30. Fär die Annahme eines übergebenen schriftlichen Testaments, und die
deshalb nöthige Infsi inuationsregistratur zu fertigen, sodann aber
Ü ein solches Teskament im Gericht niederzulegen und zu verwahren,
wenn der Testator selbst vor Gericht erscheinr
wenn der Testator den Nichter zu sich erfordern läßt
Den Gerichtspersonen in dem ersten Falle .
in dem zweiten Falle
40. Für Ausfertigung eines Recognitionsscheins über ein deponirtes Lestament
41. Für ein Codicill, wie bei den Testamenten.
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1 Thlr. bis
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