(VI)
Tag
Ausstellung.
der
letzten
Absendung.
Inhalt.
Stück.
Num.
Seite.
24 Juli
25 Juli
1 Aug.
3 Aug.
11 Aug.
13 Aug.
14 Aug.
18 Aug.
18 Aug.
19 Aug.
26 Aug.
2 Scpt.
5 Scpt.
9 Sept.
12 Aug.
29 Aug.
29 Aug.
29 Aug.
29 Ang.
29 Aug.
29 Aug.
29 Aug.
5 Sept.
5 Sept.
5 Sept.
10 Oct.
21 Oct.
10 Oct.
Verordnung des Finanzministerit, den Wegfall eines Agiozuschlags
bei den künftig im 14 Thalerfuße zu erhebenden Entrichtungen
an Staatscassen berr.
Decret des Ministerii des Innern, die Bestätigung der Statulen der
Sächsischen Fabrik-Werkzeug-Gewerkschaft berr.
Verordnung des Justizministeri, die Berichtigung einer urrichtigen
Anwendung des Art. 5 des Criminalgesehbuchs bert.
Verordnung des Finanzministerüi= die Herabsebung der hierländischen
Couventions-W auf den Neunwerth im 14 Thalerfuße und die
dießfallsige Einlösungsfrist berr. .
Bekanntmachung der Landrentenbankverwaltung, die Anmeldung der
Landrentenbriefe Behufs deren kuuftlger Einloͤsung in Sorten
des 20 Guldenfußes betr. ....-
Finanzgesetz auf die Jahre 1840, 1841 und 1842 ....—
Verordnung des Finanzministerii, die Veröffentlichung der vom stän-
dischen Ausschusse zu Verwaltung der Staatsschuldencasse unterm
Sten August 1840 erlassenen Bekanntmachung über den bei den
29 Kammercreditcassenscheinen nachzulassenden Vorbehalt fernerer
Auszahlung in Sorten des 20 Guldenfußes betr. .
Verordnung des Finanzministerii, die auf die Jahre 1841 und 1842
ausgeschriebenen Steuern und Abgaben berr.
Verordnung der Ministerien der Finanzen und der auswörtigen An-
gelegenheiten, die mit der freien und Hansestadt Bremen ge-
kosfene Uebereinkunft wegen gegenseitiger Verkhrserleichterungen
etr. .....
Verordnung der M inisterien der Finanzen und des Innern, einige
Modificationen beziehendlich des Instituts der Landrentenbank in
Folge der neuen Münzverfassung ber. .
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern „ den dieß-
sährigen Aufschub der Niederjagd im Kreisdirectionsbezirke Zwik-
anu brrrrr. .
Verordnung des Finanzministerii, die allmählige Umwandlung der
annoch als Währung des 20 Guldenfußes umlaufenden Cassen-
billets in den Nennwerth nach dem 14 Thalerfuß betr.
Bekanntmachung des Ministerii des Janern, die Spar- und Leihcasse
zu Colditz bett. . ..
Verordnung des Ministerii des Innern „ die zwischen der Königlich
Sächsischen und der Königlich Bayerschen Regierung getroffene
15ten Mai
— 1820 erläuternden und er-
25sten Juni
gänzenden Bestimmungen betrrr.
nahme der Vaganten vom
Uebereinkunft wegen mehrerer, die Convention wegen Ueber-
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