Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

(XIII) 
  
J. 
Jagd, niedere, — deren Aufschub in den Aemtern Plauen und Voigtsberg für 
das Jahr 18411 
— deren Aufschub in den Aemtern Schwarzenberg mit Crot= 
tendorf und Eibenstock für das Jahr 1841 . 
Inhibition der Gehalte der Zoll= und Steuerbeamten — Verfahren dabei 
K. 
Kammgarnspinnerei zu Pfaffendorf — Bestätigung des Actienvereins für 
selbige, s. Pfaffendorf. 
Karlsfeld — Bestätigung des Actienvereins für die Wanduhrenfabrik daselbst 
Kirchen, erbländische, — welche Behörde die Actoren in deren Angelegenheiten 
zu bestellen hat. 
— katholische, in den Erblanden liegende, — Aueschreien zu Auf— 
bringung des Bedarfs fuͤr selbige 
— Erhebung des fraglichen Bedarfs für das Jahr 1341 
Krankheiten, ansteckende, — Verfahren bei den daran Verstorbenen 
Kriegsgerichte, untere, — inwieweit die für die Untergerichte erlassene revi- 
dirte Tarordnung vom 26sten November 1840 auf selbige Anwen- 
dung leidet ... . . . 
L. 
Landrentenbank — die von den Verpflichteten in Zeiten zu beantragende 
Uebernahme ihrer Ablösungsrenten auf selbige betrrt. 
Landrentenbriefe, in der Währung des 20 Guldenfußes ausgefertigte. und 
zur Auszahlung nicht angemeldete, — deren Umwandlung in den 
14 Thalerfuß 
in der Währung des 14 Thalerfußes ausgefertigte, — Abänderun= 
gen in Bezug auf die äußere Form der neuen Zinsbogen zu 
selbigen 
— zur Realisirung in Sorten des 20 Guldenfußes angemeldete, — 
deren Kündigung und Rückzahlung . 
— im 20 Guldenfuße ausgefertigte und durch Auszahlung eingeloͤste, — 
deren Wiederausgabe und resp. Umwandlung in den 14 Thalerfuß 
durch Aufdruckung eines besondern Stempels .- 
Lebens- Magnetismus — inwieweit verstattet ist, denselben als Heilmitte 
in Krankheiten anzuwendcn. s. Magnetismus. 
Lehne — Pfarr= und Schul= — — die Bestellung von Actoren für deren 
Angelegenheiten betr., s. . Hfarrlehne — Schullehne. 
Lehranstalten — inwiefern der auf selbige bezuͤgliche Bundesbeschluß vom 
13ten November 1834 auch künftig verbindliche Kraft hat 
Leichenhäuser und Leichenkammern — Gesetz uͤber deren Anlegung in 
hiesigen Landen . 
Ausfuͤhrungsverordnung hierzu . 
Leichenoͤffnungen, s. Sectionen. 
Leichenwäscherinnen — deren Instruction 
— — 
4 
  
Tag. 
9 Auqg. 
20 Aug. 
15 Juli 
29 Juli 
9 Oct. 
12 Oct. 
—ê— 
— — 
22 Juni 
7 Jan. 
11 Febr. 
26 Jan. 
10 Febr. 
23 März 
26 Oct. 
9 Oct. 
22 Juni 
- 2 
  
Seite. 
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240 
98 fa. 
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122 fg. 
  
DParagr. 
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1—28 
1—27
	        
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