Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

C. 
Betrag der Abgabe 
an 
Schocken, Grund-Quatembern und 
Cavallerieverpflegungsgeldern. 
Zur Erlangung möglichster Genauigkeit 
sind die Steuerbeträge Pwelr einzeln (d. h. 
wicviel das Grundstück an Schocken, Oua- 
tembern und Cavallerieverpflegungsgeldern 
zu entrichten hal), als auch summarisch auf- 
iuführen. Vorzugsweise ist aber darauf 
Rücksicht zu nehmen, ob und inwieweit el- 
wa in Folge von Dismembrationen eine 
Verminderung des Steuerquanti eingetre- 
ten ist. 
( 29) 
II. 
Obrigkeitliche Angabe 
der gesetzlichen Ursachen der ermangeln- 
den Stimmberechtigung als Urwähler 
oder des Mangels persönlicher Befahi- 
gung zum Wahlmann oder Abgeordneten. 
Hier sind insbesondere alle Umstände, 
welche für die Ausschließung von der Stimm- 
Lerechtigung nach § 5 des Wahlgesetzes von 
und näher anzudeuten, bei Individuen aber, 
die sich in Untersuchung befunden, ist, se- 
weit möglich unter Beziehung auf die Ac- 
ten, der Ausgang naher anzugeben. 
  
Einfluß sind, sorgfältig zu berücksichtigen 
J . 
Besondere Bemer- 
kungen oder Anfra- 
gen der Okrigkeit. 
  
  
K. 
Resolutionen des 
Gommissars.
	        
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