Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

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Bildung von Militärleistungseinheiten. 
§ 5. Zum Behuf der Vertheilung folgender Naturalleistungen: der Lieferungen, der 
Spamungen und der Verschaffung des Unterkommens und der damit verbundenen Bedürf- 
nisse für das Militär (der Einquartierung) bei Märschen, Cantonnements und Commando's 
auf die einzelnen Ortschaften und die innerhalb derselben und deren Flurgrenzen gelegenen 
beitragspflichtigen Besitzungen und Grundstücke sind durch Zusammenschlagung mehrerer 
Steuereinheiten Militärleistungseinheiten zu bilden. 
Bestandtheile einer Militärleistungseinheit. 
§ 6. Jede Militärleistungseinheit faßt 500 Steuereinheiten in sich. 
Aufstellung Lvon Militärleistungscatastern. 
# 7. Hiernach sind von den Obrigkeiten aus den vorhandenen Grundsteuercatastern 
besondere Militärleistungscataster für jeden Ort aufzustellen, welche, nach erfolgter Prüfung 
durch das Kriegsministerium, bei Vertheilung und Erhebung der §& 5 angegebenen Natural= 
leistungen zur Grundlage und zum Maaßstabe dienen. 
Fortsetzung. 
§& . In Orten gemischter Gerichtsbarkeit liegt der Gemeindeobrigkeit die Anfertigung 
des Catasters ob. Auf Letztere gehen auch alle die Militärleistungen betreffenden Angele- 
genheiten über und sie bildet für selbige die erste Instanz. 
Fortsetzung. 
# 9. Bei Formirung der Militärleistungseinheiten (§J 6) werden 
a.) in Beziehung auf die Lieferungen nur die auf den Feldgrundstücken haftenden 
Steuereinheiten, 
b.) in Betreff der Spannleistungen die Steuereinheiten, womit die Feld= und Wiesen- 
grundstücke belegt sind und 
C.) hinsichtlich der Einquartierung neben den unter b. bemerkten Steuereinheiten noch 
diejenigen in Aufrechnung gebracht und in die Localcataster eingetragen, womit die Gärten 
und Gebäude nebst Zubehör belegt sind. 
Fortsetzung. 
§ 10. Bei Berechnung der nach § 9 unter G. zum Behuf der Einquartierung auf- 
zgustellenden Militärleistungseinheiten ist bei solchen einzelnen Besitzungen, auf deren leistungs- 
flichtigen Bestandtheilen zusammen mehr als 1000 Stenereinheiten haften, von dem Mehr-
	        
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