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Schlackenhalden, s. Berg- und Schlackenhalden.
Schönburgische Receßherrschaften — Gerichtsstand der daselbst wob-
nenden Staatsdiener
— Modalität der Entschädigung für Wegfall der Sicnerfreiden
bei selbigeen .
—————Emsuhrungdes Stempelimposts von Papier daselbst
Schönfelr — Errichtung einer Sparcasse für den dasigen Gerichtsbezirk
Schuld arrest — Gesetz über einige Bestimmungen hierüber
Schulden, im Hypothekenbuche eingetragene, und von einem dritten Besitzer
übernommene, — wer für selbige zu haften hat.
Schulen — Gesetz zu Erläuterung des Gesetzes vom Sten März 1838 über
die Verpflichtung der Kirchen= und Schulgemeinden zu Aufbrin-
gung des für selbige erforderlichen Aufwandes
— — wem die Beschluffassung in den auf selbige bejuglihen An—
gelegenheiten zusteht
— —
Schulgemeinden, s. Gemeinden.
Schulvorstand — wie bei dessen Bildung zu verfahren ist
Sequestration eines Grundstücks, gerichtliche, — wenn sie angeordnet wer-
den kann und auf wessen Kosten sie geführt wird
Soldaten, s. Militärpersonen.
Sparcasse für den Bezirk des Königl. Gerichts Schönfeld — deren Errich-
tung, s. Schönfeld.
Sparcassenanstalt zu Glauchau — deren Errichtung, s. Glauchau.
Gparcassenordnung für die Stadt Rochlitz — deren Bestätigung, s. Rochlitz.
Spielkarten — Einführung des darauf bezüglichen Stempelimposts in der
Herrschaft Wildenfels
Spitzscheine (unzinsbare uemmerirbitassunstei unter Lii. O) — deren
Einlösung ....
Staatsdiener, s. Civilstaatsdiener.
Staatsfiscus, s. Fiscus.
Staatsschulden — Uebereinkunft mit den Oberlausitzer Ständen wegen
Gleichstellung der Oberlausitz mit den alten Erblanden rucsichtlich
der hierzu zu leistenden Beiträüge
Staatsschuldencasse — Iusammensezung des handischen Ausschusses zu
deren Verwaltung
Staatsschuldencassenscheine, neue 3 procentige, — deren Creirung zum
Behufe der Entschädigung an die Besitzer bisher steuerfrei geblie-
bener Grundstücke .
— Anwendung des Mandats vom 26sten August 1830 auf s#nte
– Verfahren bei deren Absendung an die Betheiligten
— Anmeldung derselben zum Baarumtausche
Staatswaldungen — in welcher Maaße diesclben von der Kirchen- und
Schulanlage befreit sind .
Steinkohlenlager, unterirdisch abzubauende, — welche gesetzliche Bestim“
mung an die Stelle der gerichtlichen Conßitmation in Ansehung
der Verträge hierüber trit
Tag.
10 Juni
15 Juni
16 Dec.
18 Nov.
26 Aug.
6 Nor.
21 März
14 Sept.
17 Sept.
14 Sept.
17 Sept.
6 Nov.
16 Dec.
25 Juli
21 Dec.
26 April
27 Juli
31 Juli
9 Nov.
21 März
6 Nov.
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Paragrayh.
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