Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

(XXIV ) 
Schlackenhalden, s. Berg- und Schlackenhalden. 
Schönburgische Receßherrschaften — Gerichtsstand der daselbst wob- 
nenden Staatsdiener 
— Modalität der Entschädigung für Wegfall der Sicnerfreiden 
bei selbigeen . 
—————Emsuhrungdes Stempelimposts von Papier daselbst 
Schönfelr — Errichtung einer Sparcasse für den dasigen Gerichtsbezirk 
Schuld arrest — Gesetz über einige Bestimmungen hierüber 
Schulden, im Hypothekenbuche eingetragene, und von einem dritten Besitzer 
übernommene, — wer für selbige zu haften hat. 
Schulen — Gesetz zu Erläuterung des Gesetzes vom Sten März 1838 über 
die Verpflichtung der Kirchen= und Schulgemeinden zu Aufbrin- 
gung des für selbige erforderlichen Aufwandes 
— — wem die Beschluffassung in den auf selbige bejuglihen An— 
gelegenheiten zusteht 
— — 
Schulgemeinden, s. Gemeinden. 
Schulvorstand — wie bei dessen Bildung zu verfahren ist 
Sequestration eines Grundstücks, gerichtliche, — wenn sie angeordnet wer- 
den kann und auf wessen Kosten sie geführt wird 
Soldaten, s. Militärpersonen. 
Sparcasse für den Bezirk des Königl. Gerichts Schönfeld — deren Errich- 
tung, s. Schönfeld. 
Sparcassenanstalt zu Glauchau — deren Errichtung, s. Glauchau. 
Gparcassenordnung für die Stadt Rochlitz — deren Bestätigung, s. Rochlitz. 
Spielkarten — Einführung des darauf bezüglichen Stempelimposts in der 
Herrschaft Wildenfels 
Spitzscheine (unzinsbare uemmerirbitassunstei unter Lii. O) — deren 
Einlösung .... 
Staatsdiener, s. Civilstaatsdiener. 
Staatsfiscus, s. Fiscus. 
Staatsschulden — Uebereinkunft mit den Oberlausitzer Ständen wegen 
Gleichstellung der Oberlausitz mit den alten Erblanden rucsichtlich 
der hierzu zu leistenden Beiträüge 
Staatsschuldencasse — Iusammensezung des handischen Ausschusses zu 
deren Verwaltung 
Staatsschuldencassenscheine, neue 3 procentige, — deren Creirung zum 
Behufe der Entschädigung an die Besitzer bisher steuerfrei geblie- 
bener Grundstücke . 
— Anwendung des Mandats vom 26sten August 1830 auf s#nte 
– Verfahren bei deren Absendung an die Betheiligten 
— Anmeldung derselben zum Baarumtausche 
Staatswaldungen — in welcher Maaße diesclben von der Kirchen- und 
Schulanlage befreit sind . 
Steinkohlenlager, unterirdisch abzubauende, — welche gesetzliche Bestim“ 
mung an die Stelle der gerichtlichen Conßitmation in Ansehung 
der Verträge hierüber trit 
  
Tag. 
10 Juni 
15 Juni 
16 Dec. 
18 Nov. 
26 Aug. 
6 Nor. 
21 März 
14 Sept. 
17 Sept. 
14 Sept. 
17 Sept. 
6 Nov. 
16 Dec. 
25 Juli 
21 Dec. 
26 April 
27 Juli 
31 Juli 
9 Nov. 
21 März 
6 Nov. 
  
Seite. 
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65 fg. 
268 
250 fg. 
93 fg- 
207 
18 fg. 
126 
129 
276 fg. 
21 fg. 
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