Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

( 270) 
8.) Bekanntmachung, 
die der Sparcassen= und Leihanstalt zu Glauchau ertheilten Rechts- 
vergünstigungen betreffend; 
vom 30sten November 1843. 
Nechdem Se. Königl. Majestät der von den Vorständen der beiden Gräflich Schönburgi- 
schen Justizämter Vorder= und Hinterglauchau, sowie dem Stadtrathe zu Glauchau, im 
Einverständnisse mit den dasigen provisorischen Communrepräsentanten, errichteten Sparcasse 
und Leihanstalt zu Glauchau gewisse in dem für die bemerkten Anstalten entworfenen, von 
der Gesammtcanzlei zu Glauchau Namens des Besitzers der Herrschaft Vorderglauchau und 
des Besitzers der Herrschaft Hinterglauchau, beiderseits Grafen Herren von Schönburg, be- 
stätigten Regulative, enthaltene Rechtsvergünstigungen zu ertheilen gnädigst geruhet haben; 
so wird das darüber ausgefertigte Allerhöchste Decret sowohl, als der Inhalt jenes Regu- 
latios, insoweit dasselbe dergleichen Bestimmungen enthält, nachstehend zu allgemeiner Nach- 
achtung öffentlich bekannt gemacht. 
Dresden, den 30sten November 1843. 
Ministerium der Justiz. 
von Koenneritz. 
Hausmann. 
Decret, 
die der Sparcassen= und Leihanstalt zu Glauchau bewilligten Rechts- 
vergünstigungen betreffend. 
Wa3, Friedrich August, von GOTTSES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
fügen hiermit zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unsers Ministeriums der Justiz für 
die von den Vorständen der beiden Gräflich Schönburgischen Justizämter Vorderglauchau 
und Hinterglauchau, sowie dem Stadtrathe zu Glauchau, im Einverständnisse mit den dasi- 
gen provisorischen Communrepräsentanten, errichtete Sparcasse und Leihanstalt zu Glauchau 
die in dem angefügten und durch das Gesetz= und Verordnungsblatt zu veröffentlichenden 
Auszuge der deshalb abgefaßten und von der Gesammtcanzlei zu Glauchau im Namen des 
Besitzers der Herrschaft Vorderglauchau und des Besitzers der Herrschaft Hinterglauchau, 
beiderseits Grafen Herren von Schönburg, bestätigten Regulative (§§ 13, 15, 16, 17
	        
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