(X)
Bescheide, in ganz geringfügigen Rechtssachen abzufassende, — Vorschrifien
uͤber deren Form und Inhalt.
Beschlagnahme von Druckschriften — inwieweit sie angeordnet werden kann
von widerrechtlich vervielfältigten Werken der Literatur und Kunst
— inwiefern selbige verfügt werden kann
Beschwerden, wegen Versagung der Berichtserstattung auf eingewendete
Appellationen geführte, — bei welcher Behörde selbige anzubrin-
gen sind .
Besitz eines Grundstuͤcks, durch Verjaͤhrung erworbener, — inwiefern derselbe
den Mangel des eignen Rechtstitels ersetzt, um als Besitzer in
das Grund= und Hypothekenbuch eingetragen zu werden
Bezirke, thicrärztliche, — deren Vermehrung
Bibliotheken — deren Anschaffung für die thcologischen Candidatenvereine
Bigamie — welcher Nichter zur Fuͤhrung der desfallsigen Untersuchung be—
fugt ist
Bleicherei — Aussetzung von Praͤmien für deren Verbesserung
Blinde — Ausse#ung von Prämien für deren Ausbildung
Böhmen, Königreich, — welche Stationen daselbst wegen Uebernahme der
aus dem Königreiche Sachsen kommenden Schöblingc errichtet
worden sind
Botenlöhne, in Gemeindewahlsachen erwachsene, — deren Verguͤtung
Braunkohlenbaue, neu entdeckte eder wieder aufgenommene, — Benach—
richtigung der Bergaͤmter hiervon
Braunschweig, Herzogthum, — Beitritt des dasigen Harz— Weser- Districts
zum Zollvereine
— welche Uebergangsabgabe vom Branntweine aus dem Fuͤr-
stenthume Waldeck daselbst erhoben wird
Brunshauser Zoll — Vertrag wegen dessen Regulirung
–——
Buchdrucker — deren Verantwortlichkeit für die in ihren Offzinen gedruck-
ten Schriften — Verpflichtung derselben.
Buchdruckereien — deren Concessionirung
Buchhändlerverein zu Leipzig, s. Leipzig.
Budissin, Appellationsgericht als Lehnhof, — was selbiges in Bezug auf Be-
nachrichtigung der passiv Betheiligten bei Einträgen und Löschun-
gen im Grund= und Hypothekenbuche zu beobachten hat .
in welchem Falle selbiges ein gerichtliches Anerkenntniß der Ver-
zichtleistung des passiv Betheiligten auf die Benachrichtigung von
der geschehenen Eintragung oder Löschung verlangen kann
Befugniß desselben zu Anhaltung derjenigen, welche unbegründete
Eimwendungen gegen den Entwurf des Grund= und Hypotheken-
buchs machen, zu Bezahlung der dadurch verursachten Kosten
15 Pebr.
23 Mai
20 März
24 Oct.
10 Dec.
10 Dcc.
12 April
23 Mai
4 Juli
11 Mai
17 Juni
16 Nov.
13 April
5 Febr.
5 Febr.
M
Seite.
202 fg.
4 fg.
13 fg.
29
32 fg.
1 fg.
37
189
138
288 fa.
313
315
145 fg.
187
200
183 fg.
194 fga.
278, 282
VIII.
LXXVIfg.
Paragraph.
8
32, 33, 35
8
1
18
41
49
t
3—6,
—