Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

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Bescheide, in ganz geringfügigen Rechtssachen abzufassende, — Vorschrifien 
uͤber deren Form und Inhalt. 
Beschlagnahme von Druckschriften — inwieweit sie angeordnet werden kann 
von widerrechtlich vervielfältigten Werken der Literatur und Kunst 
— inwiefern selbige verfügt werden kann 
Beschwerden, wegen Versagung der Berichtserstattung auf eingewendete 
Appellationen geführte, — bei welcher Behörde selbige anzubrin- 
gen sind . 
Besitz eines Grundstuͤcks, durch Verjaͤhrung erworbener, — inwiefern derselbe 
den Mangel des eignen Rechtstitels ersetzt, um als Besitzer in 
das Grund= und Hypothekenbuch eingetragen zu werden 
Bezirke, thicrärztliche, — deren Vermehrung 
Bibliotheken — deren Anschaffung für die thcologischen Candidatenvereine 
Bigamie — welcher Nichter zur Fuͤhrung der desfallsigen Untersuchung be— 
fugt ist 
Bleicherei — Aussetzung von Praͤmien für deren Verbesserung 
Blinde — Ausse#ung von Prämien für deren Ausbildung 
Böhmen, Königreich, — welche Stationen daselbst wegen Uebernahme der 
aus dem Königreiche Sachsen kommenden Schöblingc errichtet 
worden sind 
Botenlöhne, in Gemeindewahlsachen erwachsene, — deren Verguͤtung 
Braunkohlenbaue, neu entdeckte eder wieder aufgenommene, — Benach— 
richtigung der Bergaͤmter hiervon 
Braunschweig, Herzogthum, — Beitritt des dasigen Harz— Weser- Districts 
zum Zollvereine 
— welche Uebergangsabgabe vom Branntweine aus dem Fuͤr- 
stenthume Waldeck daselbst erhoben wird 
Brunshauser Zoll — Vertrag wegen dessen Regulirung 
–—— 
Buchdrucker — deren Verantwortlichkeit für die in ihren Offzinen gedruck- 
ten Schriften — Verpflichtung derselben. 
Buchdruckereien — deren Concessionirung 
Buchhändlerverein zu Leipzig, s. Leipzig. 
Budissin, Appellationsgericht als Lehnhof, — was selbiges in Bezug auf Be- 
nachrichtigung der passiv Betheiligten bei Einträgen und Löschun- 
gen im Grund= und Hypothekenbuche zu beobachten hat . 
in welchem Falle selbiges ein gerichtliches Anerkenntniß der Ver- 
zichtleistung des passiv Betheiligten auf die Benachrichtigung von 
der geschehenen Eintragung oder Löschung verlangen kann 
Befugniß desselben zu Anhaltung derjenigen, welche unbegründete 
Eimwendungen gegen den Entwurf des Grund= und Hypotheken- 
buchs machen, zu Bezahlung der dadurch verursachten Kosten 
  
15 Pebr. 
23 Mai 
20 März 
24 Oct. 
10 Dec. 
10 Dcc. 
12 April 
23 Mai 
4 Juli 
11 Mai 
17 Juni 
16 Nov. 
13 April 
5 Febr. 
5 Febr. 
M 
  
  
  
Seite. 
202 fg. 
4 fg. 
13 fg. 
29 
32 fg. 
1 fg. 
37 
189 
138 
288 fa. 
313 
315 
145 fg. 
187 
200 
183 fg. 
194 fga. 
278, 282 
VIII. 
LXXVIfg. 
  
  
  
Paragraph. 
8 
32, 33, 35 
8 
1 
18 
41 
49 
t 
3—6, 
—
	        
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