Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(XIII), 
Erdenwaaren, als: gewöhnliche Töpferwaaren jeder Art, mit Einschluß von Tabacks- 
pfeifen, Schmelztiegel und Knicker oder Steinschusser, auch thönerne Zuckerformen mit 
und ohne Holzbänden; ingleichen Fayence, Steingut, Siderolith= und Wedgewood- 
waaren. 
Fische, lebendige und frische, zu welchen letzteren auch die, bloß zur Erhaltung auf dem 
Transporte mit Salz bestreuten oder mit Salzwasser begossenen Fische dann zu rechnen 
sind, wenn sie in Körben eingehen. 
Holz, europäisches Bau= und Nutzholz, als: Balken, Sparren, Krummholz, Pfahlholz und 
Zimmerholz aller Art, Masten, Bugspriete, Spieren, Stangen und Stöcke, Splitt- 
und Rundholz, Sägewaaren (Bohlen, Bretter, Dielen, Latten, Planken r2c.), Dach- 
späne und Schindeln, Stabholz für Böttcher, ingleichen Band= oder Reifenholz (un- 
verarbeitete Bandstöcke und fertige Tonnenbände), rohe Speichen und Felgen (vom Stell- 
macher noch nicht bearbeitete), auch Korbruthen (geschälte und ungeschälte), ungeho- 
belte Resonanzbretter, ungehobeltes Claviaturholz. 
Käse, frische (kleine Handkäse für den Marktverkehr). 
Knochen, rohe aller Art, auch ausgelaugte, ingleichen Wallfischrippen. 
Laugenfluß, auch im caleinirten Zustande (Seifensiederfluß, Unterlauge). 
Milch, auch Rahm. 
Mineralwasser. 
Schiefertafeln und Griffel. 
Serpentinwaaren. 
Theer und Pech: Mineraltheer (z. B. Steinkohlentheer) und anderer, Daggert, gemeines 
Pech (schwarzes, Schiffspech, Schusterpech, welches durch Einkochen von Theer ge- 
wonnen wird), Theergalle. 
IV. Zu Einem Zwanzigtheil des Normalsatzes. 
Bäume, Gesträuche und Gewächse, frische zum Verpflanzen; auch grüne und trockne 
Reben. 
Besen aus Reisig (Birkenbesen rc.), ingleichen. Haidebesen. 
Blumen, Blüthen, Blätter und Kräuter, frische; Futterkräuter, Gras und 
Heu; frische Pilze (einschließlich Trüffeln); Runkelrüben und Runkelrüben- 
blätter, sowohl frische als getrocknete und gedörrte; gemeines Moos. 
Brennholz und Busch aller Art, Faschinen, Wellen (Brandbusch, Reisig), Stub- 
ben, auch Hobel- und Sägespäne, desgleichen Holzrinden zur Feuerung. 
Cichorienwurzeln, grüne; auch geschnittene und gedörrte. 
Eicheln; auch Noßkastanien. 
Früchte, *ßhr (Obst), mit Einschluß von Beeren, Weintrauben, Nüssen und Obstkernen 
aller Art.
	        
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