Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

( 48 ) 
A. 
Ableichtestellen auf der Sächsischen Elbstrecke. 
Die Fuhrt bei Niederkretzscham und Schönau an der Böhmischen Grenze, 
die Leichte bei Postelwitz, 
die Fuhrt am Mittelhäger bei Prossen, 
die Leichte bei Wehlstädtel, 
die braune Fuhrt bei Heidenau, 
die Stromenge an den Hägern bei Öschieren und Pillnitz, 
die Leichte bei Hosterwitz, 
die Kuhfuhrt bei Antons oberhalb Dresdens, 
die Fuhrt bei Uebigau und Mikten, 
die Fuhrt bei Niederwartha, 
die Leichte bei Sörnewitz, 
die Fuhrt bei Meißen, 
die Klosterschwebe unterhalb Meißen, 
die rauhe Fuhrt bei Niedermuschütz, 
die Klingerfuhrt bei Diespar, 
die Fuhrt am Hirschsteiner Mittelhäger, 
die Riesaer Steine, 
die Leichte bei Zschäpa, 
die Fuhrt bei Strehla, 
die Fuhrt bei den Katzschhäusern an der Preußischen Grenze. 
  
  
Letzte Absendung: am 15ten Mätz 1845,
	        
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