Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(283) 
I. 
Der Orden wird zu einem allgemeinen Verdienstorden erhoben und erhält die Benennung: 
„Verdienstorden.“ 
*- 
Derselbe soll künftig aus Großkreuzen, Comthuren 1 ster und 2ter Elasse, Rittern, Klein- 
kreuzen und den Inhabern der goldenen und silbernen Verdienstmedaille bestehen. 
3. 
Die Comthure 1ster EClasse erhalten außer dem Kreuze einen auf der linken Brust mit der 
Spitze nach oben zu tragenden viereckigen silbernen Strahlenstern mit demselben Mittelschilde, 
welches sich in dem zum Großkreuze gehörigen Sterne befindet. Die Decoration der Klein- 
kreuze besteht in einem silbernen achteckigen Kreuze mit weißemaillirten Mittelschildern, den 
auf den Ritterkreuzen befindlichen entsprechend. 
4. 
Die zur Verleihung an Ausländer bestimmten Decorationen führen anstatt der in den 
Statuten vorgeschriebenen Inschrift „Für Verdienst und Treue“ die Inschrift „dem Verdienste." 
5. 
Der Ordensrath besteht künftig aus dem Ordenscanzler, den jedesmaligen activen Staats- 
ministern, den von Uns besonders zu ernennenden Mitgliedern des Ordens und dem Ordens- 
secretär. 
Die Bestimmung in den Statuten, wonach außer dem Ordenscanzler zwei Großkreuze 
und vier Comthure sich in dem Ordensrathe befinden sollen, tritt außer Kraft. Die der- 
maligen Mitglieder des Ordensraths werden in dieser Eigenschaft hiermit bestätigt. 
Pillnitz, am 2 sten September 1849. 
Friedrich August. 
Heinrich Anton von Zeschau, 
als Ordenscanzler-
	        
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