Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

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Risse = Gruben-—, markscheiderische, — welcher Maaßstab bei deren Fertigung 
über unterirdische Kohlenwerke anzuwenden iit 
Rußland, Kaiserreich, — aus welchen Gründen die hiesigen Polizeibehörden 
sich jeder unmittelbaren Correspondenz mit dasigen Behörden zu ent- 
halten haben . .... 
S. 
Sayda, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse 
Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu 
dem Staatsvertrage vom 15ten Juli 1851 wegen Uebernahme von 
Auszuweisenden 
Schifffahrt — Abschluß eines Vertrags zuischen den Staaten des deutschen 
Zollvereins und den Niederlanden über selbise 
Schifffahrtsvertrag vom Asten September 1844, zwischen den Staaten 
des deutschen Zoll= und Handelsvereins und dem Königreiche Belgien 
abgeschlossener, — Additionalconvention daut. 
Schlachtsteuer — nach welchen Siätzen selbige künftig zu erheben ist 
Schleichhandel — Beitritt der hiesigen Regierung zu der zwischen Preußen 
und den Niederlanden abgeschlossenen Uebereinkunft über dessen Unter- 
drückung 
Schuldiener — inwiefern die in der Verordnung vom 27sten April. 1838 
unter V. angezogene Bestimmung im Artikel 326 des Criminalgesetz 
buchs auch auf selbige angewendet werden soll 
Schulen — welche Geldleistungen an selbige der Ablösung unterworfen find 
Sebnitz, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung 
Sechskreuzerstücke, Kaiserlich Königlich Oesterreichisch, — Verbot wider 
deren Einführung in hiesige Lande 
Sparcassenanstalten, (. Eibenstock — Geyer — Großroͤhrsdorf — — Ma- 
rienberg — Mügeln — Oberbobritzsch — Sayda — Sebnitz — 
Werdau. 
Sprunggeld, für die Benubung der a Landbeschaler zu ahlendes, — vessen 
Erhöhung . 
Staatsanleihe, s. s. Anleihe. 
Staats bürgerrecht — Gesetz über dessen Erwerbung und 9 Brlusti in bi- 
sigen Landen 
—- Ausführungsverordnung dazu 
Staatsforstdienst, höherer, — Modalität der Anstellungsprüfungen dabei 
Staatsschulden — Neuwahl für den Ausschuß zu deren Verwaltung 
Staatsschuldencassenscheine, 3= und 5procentige, in den Jahren 1844 
und 1848 ausgegebene, — gänzliche Ausloosung derselben 
— 4procentige, — Gesetz über deren Creirung und Emittirung zu dem 
Betrage von 5 Millionen 850 Tausend Thaleen 
— die bei deren Contrasignatur dem Staatsschuldenbuchhalter. Vermann 
gewährte Aushülfe betr. . 
Stadtverordnete — das Gesetz vom i7ten November 1848 über deren 
Wahlen wird wiederum aufgehoben 
Ständeversammlung der dahre 1851 bis 1852 — bandtagsabscier 
für selbige ... 
  
  
Tag. 
26 Oct. 
26 Febr. 
7 Jan. 
20 April 
9 Juni 
29 April 
25 Mai 
29 Mai 
9 Juni 
25 Juni 
26 Jan. 
28 Jan. 
27 März 
1851. 
6 Dec. 
1852. 
2 Juli 
2 Juli 
1 Dec. 
16 Jan. 
24 März 
1 Juni 
1 Juni 
11 Mai 
24 Mai 
  
Seite. 
313, 332 
27 
29 fg. 
61 
164 fg. 
65 fg. 
93 fg. 
145 fg. 
161, 196 fg. 
235 
14 fg. 
21 fg. 
53 
23 
240 fg. 
247 fg. 
323 fg. 
52 
86 fg. 
88 
74, 75 
78 fg. 
  
Paragraph. 
1—6 
1—39 
1—5 
1—5 
1—27 
1—23 
1—16 
1—8
	        
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