Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

MÆW 2) Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der 
Staatsschulden betreffend; 
vom 16ten Januar 1852. 
Nach der von der gegenwärtigen Ständeversammlung erneuerten Wahl des Landtagsaus- 
schusses zu Verwaltung der Staatsschulden ist dessen Zusammensetzung nunmehr folgende. 
Es sind nämlich gewählt worden 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
a) aus der ersten Kammer: · 
Rittergutsbesitzer von Römer, Bürgermeister Pfotenhauer, 
Regierungsrath von Zehmen, Kammerherr von Lüttichau, 
b) aus der zweiten Kammer: 
Stadtrath D. Hertel, Kaufmann Schramm, 
Kammerherr von der Planitz, Staatsminister a. D. Georgi, 
Bankdirector Poppe, Kaufmann Linke. 
Demnächst haben die genannten Mitglieder durch Wahl aus ihrer Mitte den bisherigen 
Vorsitzenden, Regierungsrath von Zehmen, zum Vorstand, sowie den Rittergutsbesitzer von 
Römer zum Stellvertreter des Letzteren bestimmt, und wird daher Solches, ingleichen, daß in 
der Person des bei der Staatsschuldencasse angestellten Buchhalters 
Friedrich August Vermann 
eine Aenderung nicht eingetreten ist, nach der Vorschrift in § 17 des Gesetzes vom 29sten Sep- 
tember 1834, die Einrichtung der Staatsschuldencasse betreffend, hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 16ten Januar 1852. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Gender.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.