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esctz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
2 lses Stück vom Jahre 1852.
M 78) Bekanntmachung,
die Verlegung des Elbzollamts in Strehla nach Riesa betreffend;
vom 2ten September 1852.
Nach Artikel 16 der durch Verordnung der vormaligen Landesregierung vom öten Februar
1822 (Gesetzsammlung vom Jahre 1822, Seite 93) publicirten Elbschifffahrtsacte vom
23sten Juni 1821, in Verbindung mit § 30 der durch Allerhöchste Verordnung vom 16ten
November 1844 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1844, Seite 277) publicirten
Additionalacte zur Elbschifffahrtsacte, vom 13ten April 1844, bestehen in Sachsen Elbzoll=
aämter zu Schandau und Strehla, ingleichen eine beschränkte Elbzollabfertigungsstelle zu
Schmilka.
Nachdem aber beschlossen worden ist, das Elbzollamt in Strehla nach Riesa zu ver-
legen und mit dem daselbst am 1sten October dieses Jahres zu eröffnenden Hauptsteueramte
zu verbinden, dagegen die Manifeste über die in Strehla zur Ausschiffung gelangenden Ladun-
gen bei dem dasigen Untersteueramte beglaubigen zu lassen, so wird solches für die betheiligten
Behörden und Gewerbetreibenden zur Nachachtung andurch bekannt gemacht.
Dresden, am Lten September 1852.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Schäfer.
1852.
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