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(Vorderseite.)
Volkszählung am 3. December 1852.
Hausliste,
auszufüllen
durch die Haus= und Grundbesitzer oder deren Administratoren.
I. Lage und Beschaffenheit des Gebäudes oder Gebäudecompleres.
Das Gebäude oder der Gebäudecompler
1) liegt im Orte:
2) liegt im Ortstheile: .
3) liegt in der Straße oder am Platze des Namens:
4) hat die Brandcatasternummer oder Nummern:
5) hat unter einer und derselben Nummer nächst dem Hauptgebäude 0% 2 wie viel?
6) gehört zum Gemeindeverbande des Ortes oder der Orte:
7) steht unter der Gerichtsbarkeit:
8) ist gepfarrt nach: .
9) ist geschult nach:
10) ist Eigenthum
des Staats?,.
der Commun?
einer und welcher Klrchen- oder Schulgemeinde?
des Privatbesitzers, ..
Namens:
11. Der Zweck des Gebäudes oder der Gebäude ist:
12. Der Werth ist:
Bemerkung.
lediglich zur
Wohnung
dienend.
zur Wohnung
und gleichzeitig
zum landwirth-
schaftlichen oder
Gewerbe--
Betrieb dienend.
lediglich zum
landwirth-
schaftlichen Be-
trieb dienend.
lediglich zum
Fabrik= oder
Gewerbe-Be-
trieb dienend.
theils zum land-
wirthschaftli-
chen, theils zum
gewerblichen
Betrieb dienend.
nach Steuer-
einheiten
[Sahl der
Steuereinhei-
ten!
nach der
Landesbrand-
cassen-Versi-
cherung
in Thalern
—————.——““
Wenn in einem Gebäude-
Compler die einzelnen Ge-
bäude verschiedene Benutzung
erfahren oder Bestimmung
haben, so ist in dieser Tabelle
durch Zahleneintrag anzuge-
ben, wie viele Gebäude zu dem
einen oder dem andern der
genannten Zwecke dienen.
Eben so ist der Werth bei
Gebäudecompleren von jedem
einzelnen in der Liste nam-
haft gemachten Gebäude an-
zugeben.