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& 84) Verordnung,
die Bestellung von Commissarien zu Leitung der Landtagswahlen betreffend;
vom isten October 1852.
Di Erledigung mehrerer Stellen in der Ständeversammlung sind für die nachbenannten
Wahlbezirke Ergänzungswahlen erforderlich und mit deren Leitung folgende Commissare, als:
im 2ten städtischen Wahlbezirke der Amtshauptmann von Carlowitz zu Nochlitz,
im Zten städtischen Wahlbezirke der Amtshauptmann von Vieth zu Döbeln,
im 6ten städtischen Wahlbezirke der Referendar Wenzel zu Dresden,
im 15ten städtischen Wahlbezirke der Amtshauptmann von Welck zu Zwickau,
im 17ten städtischen Wahlbezirke der Justizamtmann Beier zu Plauen,
im gten bäuerlichen Wahlbezirke der Amtshauptmann von Egidy zu Meißen,
im 1 ten bäuerlichen Wahlbezirke der Landgerichtsdirector Wilde zu Oschatz,
im 1#ten bäuerlichen Wahlbezirke der Canzleirath Römisch zu Glauchau,
im usten Bezirke des Handels= und Fabrikstandes der Referendar von Kiesenwetter zu
Dresden,
im Aten Bezirke des Handels= und Fabrikstandes der Amtshauptmann Brückner zu
Chemnitz
beauftragt worden.
Es wird daher solches zur Nachachtung andurch bekannt gemacht und werden alle, bei
den gedachten Wahlen betheiligten Behörden zu deren Beschleunigung, unter Hinweisung auf
die Vorschriften der Verordnungen vom Zten und Aten Januar 1842 (Gesetz= und Verord-
nungsblatt Seite 5 und 21), noch besonders angewiesen.
Dresden, den 1sten October 1852.
Ministerium des Innern.
v. Friesen.
Exppendorf.
. 85) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten der Wittwencasse der Aerzte, Wundärzte,
Thierärzte und Apotheker im Königreiche Sachsen und den angrenzenden Her-
zog= und Fürstenthümern;
vom 13ten October 1852.
Won, Friedrich Auguft, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen ꝛec. ꝛc. ꝛc.
thun hiermit kund, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die